PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum ist Masturbieren am Steuer erlaubt, ...



19.08.2009, 18:49
...telefonieren aber nicht?

245 Euro Bußgeld sollte ein Sünder zahlen, weil er in der bergischen Stadt Gummersbach in seinem Auto mit dem Handy in der Hand erwischt wurde (Az.: OWi 196/09). Sein Einspruch führte jetzt zu einem erstaunlichen Beschluss des zuständigen Amtsrichters: Er hält des entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung schlicht "für verfassungswidrig" und will dazu erst einmal eine Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe einholen.

Das Handyverbot am Steuer verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, befand der Richter. Und liefert dafür eine fein ziselierte juristische Begründung. Das Verbot solle gewährleisten, "dass der Fahrzeugführer (...) während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat" - die Unterstreichungen stehen so im Beschluss des Gerichts. Der Fahrer darf das Handy allerdings "benutzen, wenn er dazu das Telefon oder den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss". Feinsinnig schließt der Richter: "Nach der amtlichen Begründung soll die Vorschrift (...) also nicht gewährleisten (...), dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe auch nutzt, sondern nur, dass er beide Hände (dafür) nutzen kann."

Nun dürften aber laut Grundgesetz nicht "ungleiche Sachverhalte gleich und gleiche Sachverhalte ungleich" behandelt werden. Ein "Verbot ausschließlich der - und jeglicher - Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons" jedoch mache genau das: Es sei "eine Ungleichbehandlung mit anderen, gleichgelagerten Sachverhalten", die beim Autofahren vielleicht unklug, aber nun mal nicht verboten seien. Eine kleine Liste mit Beispielen dafür lieferte der Richter gleich mit: freihändig fahren zum Beispiel, am Autoradio herumfummeln, "die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür baumeln zu lassen" oder sich rasieren. Und: Sex beim Fahren sei schließlich auch nicht verboten - allein oder mit Begleitung. Mit keinem Wort sei in der Straßenverkehrsordnung untersagt, "während eines Gesprächs mit einer (...) Beifahrerin an dieser - mit ihrem Einverständnis - sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen" oder "selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen". Warum also das Telefonieren mit Handy am Ohr?

http://www.stern.de/auto/service/handy- ... 04248.html (http://www.stern.de/auto/service/handy-im-auto-sex-ist-wie-telefonieren-1504248.html)

pit
20.08.2009, 17:22
Seit der Zeit, dass der Gesetzgeber nicht mehr möchte, dass während der Fahrt mit dem Handy telefoniert wird, schreib ich eigentlich nur noch SMSen.

Gruß Pit
:prost:

Robert
23.08.2009, 12:11
Telefonieren geht ja noch, es gibt aber auch Fälle,
wo bei der Fahrt ins Büro Mails gelesen und beantwortet werden,
während über denselben Blackberry telefoniert wird...

Greenhorn
24.08.2009, 17:03
Spass beiseite und rein rechtlich betrachtet:
Ich raeume dem Widerspruch keine Chance ein, er kann keinen Anspruch aus bestehendem Unrecht fuer sich ableiten.
Das einzige was erreicht wird, es gibt eine Erweiterung des Bussgeldkatalogs
-Ornanieren mit eine Hand 500 tEuro
-Ornanieren mit zwei Haenden 1000 tEuro
-In der Nase bohren mit einem Finger 50 tEuro
-..............
-In der Beifahrerin bohren mit einem Finger ...
-......

Denke man wird das pauschal regeln:
"ablenkung" einer Hand ...
"ablenkung" zweier Haende ....

Wenn der Fahrer aber beide Haende am Steuer hat und lediglich die Beifahrerin irgendwelche Handlungen an dem selben vornimmt, kann dies nach dem bestehenden Gesetz nicht bestraft werden (weder Fahrer noch Beifahrerin)und es ist auch kein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz, da in dem zweiten Fall nicht zwingend Haende dafuer genutzt werden muessen. :ichsagnix:

Also wirklich, erzaehlt das blos ausserhalb von Deutschland nicht weiter, die glauben, wir haetten alle einen Schatten!
:prost:

schiene
24.08.2009, 18:42
ornanieren am Steuer kann als Erregung öffentlichen Ärgernis geahndet werden.Auch durch die sexuelle Stimmulierung kann der Fahrer abgelenkt werden und somit gefährdet er bewußt den öffentl.Straßenverkehr.

Rechtsanwalt Dr.Prof Uwe :cool: der schon zwei mal vor Gericht sich alleine Verteidigt hat und auch beide Fälle gewonnen hat.