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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soli verfassungswidrig?



25.11.2009, 15:53
Zitat:
"Es ist ein Urteil, das den Staat Milliarden kosten könnte: Das niedersächsische Finanzgericht hält als erstes deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Nun sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe entscheiden..."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 06,00.html (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,663406,00.html)

Daniel Sun
25.11.2009, 15:56
Auf das Urteil bin ich gespannt...

Bagsida
26.11.2009, 04:14
Das geht so aus, wie mit den Krankenkassenbeiträgen auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld etc.).......es wurde nie was erstattet, stattdessen konnte / kann man (sofern man es weis) und Krankengeld von der Krankenkasse bezogen hat, Nachforderungen stellen, die auch ausbezahlt werden !

26.11.2009, 05:56
Und das nach rund 20 Jahren..................

Ich will nie wieder lesen, dass Schweizer langsam seien.

:-D

26.11.2009, 08:00
Wie stehen die Chanchen, dass der Soli gekippt wird?

Zitat:
"Solange der Gesetzgeber plausibel machen kann, wofür er die Sonderabgabe braucht, gibt es keinen Grund, an ihr zu zweifeln", sagt Verfassungsexperte Joachim Wieland von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Bei der Bewertung der "Kurzfristigkeit", die das Finanzgericht in Hannover anmahnt, gebe es einen "großen Spielraum".

Erst wenn der zweite Solidarpakt im Jahr 2019 auslaufe, könne es laut Wieland schwieriger werden, den Bedarf zu rechtfertigen. Nach aktuellen Prognosen haben die neuen Bundesländer bis dahin die Wirtschaftsleistung einiger alter Bundesländer erreicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2006 eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Damals ging es um einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2002. "Deshalb glauben wir, dass mit dem jetzigen Verfahren, das aus dem Jahr 2007 stammt, deutlich wird, dass der Solidaritätszuschlag zu einer Dauersteuer mutiert ist", sagt Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler.

Doch auch diese Einschätzung muss nicht das Aus für den Soli bedeuten: Ohnehin könne es sich beim Solidarzuschlag "um eine gewöhnliche Steuer handeln", sagt Werner Heun, Professor für Staatslehre an der Universität Göttingen. "Im Prinzip ist das nichts anderes als eine Einkommensteuer." Die Verfassungsrichter könnten ebenfalls zu diesem Schluss kommen. Eine Steuer aber "werde vorbehaltlos geschuldet, ohne Zweckbindung". Soll heißen: Wozu der Staat das Geld einziehe, sei einzig und allein seine Angelegenheit."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... -3,00.html (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,663482-3,00.html)

Bagsida
26.11.2009, 09:26
U.a in Asien sagt man, dass der Staatsapparat korrupt wäre :what: - in der EU gibt´s ergänzend dazu Gesetze :hehehe:

walter
26.11.2009, 11:54
Wir im Osten brauchen den Soli. Unsere Bürgersteige sind noch nicht vergoldet. :-)