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Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Ausstellung:
nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120
Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1
Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.
Voraussetzung:
Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein Residence Permit beantragt werden.
Aufenthaltsdauer:
dauerhaft
Ausreise aus Thailand:
„Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum)
Gebühren:
1) 7600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet)
2) nach positivem Bescheid: 191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai verheiratet
Bagsida
Quelle
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Bagsida
Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Ausstellung:
nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120
Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1
Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.
Kleine Verbesserung
Die Immigration ist umgezogen und befindet sich in der Chaeng Wattana Road.
Immigration
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
7600 Baht für Beantragung (wird bei Ablehnung nicht erstattet)
..was in den meissten Fällen so ist - schnell verdientes Geld :wollala:
oder...hätt ich dat besser versoffen :-D
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Ist bekannt nach welche Kriterien bei der Ausstellung vorgegangen wird???
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von schiene
Ist bekannt nach welche Kriterien bei der Ausstellung vorgegangen wird???
Wichtigstes Kriterium ist Vitamin B, zweitwichtigstes ist Geld, drittwichtigstes ist das Gesetz.
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Wieviele kennt ihr eigentlich, die sich schon mal dafür ernsthaft und nachweisslich beworben haben?
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Wenn ich es richtig verstanden habe,koennte jedes Jahr fuer 4-500 Deutsche dieses Residence Permit (RP) vergeben werden. Ich finde das ist eine ganze Menge und schaetze, dies wird ueberhaupt nicht ausgenutzt.
Es geistern Zahlen herum, von 10-20.000 Langzeit-Deutschen in Thailand. Von denen koennen nur ein Bruchteil ueberhaupt ein Non-O beantragen. Viele von diesen verbringen sowieso einen grossen Teil ihrer Zeit in Deutschland und haben ueberhaupt kein Interesse daran.
Nimmt man nur die Rubriken "verheiratet" und "Kinder" (200 RP/a) werden nicht viele dabei sein die schon 3 Jahre ein "Rentnervisa" haben.
Es gibt viele, die in Deutschland leben und legal verheiratet sind. Die, die hier in Thailand ihren Lebensabend verbringen, sind ja meist nur "per Handschlag an der Theke verheiratet".
Klar, es gibt ein Risiko die Antragsgebuehren zu verlieren. Es wird aber eher giring sein in Bezug auf die Anzahl der Antragsteller. Verlieren wird man sie mit grosser Wahrscheinlichkeit, wenn man die Voraussetzungen nicht erfuellt.
Kriterium bei der Vergabe sind z.B. die Anzahl der Kinder. In Thailand sind Kinder "heilig" und der Unterhalt dieser ebenso. Ein weiterer Punkt koennte das ALter der Kinder sein.
Bei Verheirateten ist es aehnlich (nein, nein, natuerlich hier nicht die Anzahl). Aber eine juengere Frau bringt mehr Gewichtung.
:prost:
Die zwischenzeitlich von Phommel gestellte Frage bringt es eigentlich auf den Punkt. :prost: :prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Phommel
Wieviele kennt ihr eigentlich, die sich schon mal dafür ernsthaft und nachweisslich beworben haben?
Ich kenne einen, der in Khon Kaen mit Non-Immi-B seit mehreren Jahren arbeitet. Seit seiner Antragstellung sind schon 1 1/2 Jahre vergangen. Einen endgültigrn Bescheid hat er immer noch nicht.
isaanfan
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Phommel
Wieviele kennt ihr eigentlich, die sich schon mal dafür ernsthaft und nachweisslich beworben haben?
Ich kenne einen der RP erhalten hatte, aber auch ein paar, denen diese Residence verweigert worden ist.
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Ich habe damals in Cha Am fünf Rentner gekannt, die es hatten.
Dies lies mich zum Rückschluss kommen, dass manche Consulting-Fuzzis wohl nicht so bei der Wahrheit bleiben.
Denn wer das Residence hat, scheidet ja als Kunde für Visa-Run und anderes aus..............
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Ich bekomme die Gelegenheit, den Antrag im Dezember 2010 zu stellen. Und ich werde es machen. In diesem Jahr fehlen mir genau 6 Wochen an den 3 Jahren unterbrechungsfreiem Aufenthalt.
Wenn der Antrag abgelehnt werden sollte, dann kann man es im folgenden Jahr auf's Neue versuchen. Über die 7000 und ein paar gequetschte Baht mach ich mir da keine großen Gedanken.
Wenn man sich dauerhaft mit einer Jahresverlängerung aufhalten möchte, dann muß man je nach Fall 400.000 oder 800.000 Baht auf die Seite legen. Das Geld ist im Grunde genommen weg! Selbst dann, wenn man es nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sofort von der Bank nimmt, nach 9 Monaten muss es spätestens wieder drauf sein! Und das bis an's Ende aller Zeiten (sofern man Thailand nicht verlassen möchte).
Da ist die einmalige Zahlung von rund 100.000, respektive 200.000 Baht doch wohl die günstigere Lösung.
Dazu kommt noch, dass man als Resident in Thailand wesentliche Vorteile hat.
Gruß Pit
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
.........
Wenn man sich dauerhaft mit einer Jahresverlängerung aufhalten möchte, dann muß man je nach Fall 400.000 oder 800.000 Baht auf die Seite legen. Das Geld ist im Grunde genommen weg! Selbst dann, wenn man es nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sofort von der Bank nimmt, nach 9 Monaten muss es spätestens wieder drauf sein! Und das bis an's Ende aller Zeiten (sofern man Thailand nicht verlassen möchte).
Da ist die einmalige Zahlung von rund 100.000, respektive 200.000 Baht doch wohl die günstigere Lösung.
Dazu kommt noch, dass man als Resident in Thailand wesentliche Vorteile hat.
Gruß Pit
:prost:
Sehe ich anders, denn man braucht ja sowieso Geld hier zum Leben und dazu ist sinnvoll einen Notgroschen zu haben, der sofort verfügbar ist, außerdem ist man mit Rücklagen nicht gezwungen zu schlechtem Kurs zu tauschen / überweisen, sowie man bekommt effektiv in TH auch nicht weniger Zins als in EU.
Die ca. € 17.000,- sollte doch jeder der sich zumindest quasi dauerhaft in TH aufhält in THB hier haben, ich verstehe also nicht, warum das Geld "weg" sein soll ?
So gesehen, kann ich auch nicht nachvollziehen, weshalb eine Daueraufenthaltsgenehmigung güntiger als z.B. das "NON-IMMI-OA" sein soll.
Auch sehe ich nicht die wirklichen Vorteile, ausser, dass die Meldung wegfällt, was sich aber auch ganz schnell ändern kann, bzw. es auch sein könnte, dass es plötzlich keinen Resident-Status mehr gibt, die Kohle aber weg ist.
Welche "wesentlichen Vorteile" hat der Resident-Status gegenüber dem "NON-IMMI-O" oder "OA" ?
Es gibt ja auch die "Elite Card" die man für THB 1.500.000,- bekommen kann, da wurde / wird sehr viel versprochen, doch mußten die vorab ja schon bezahlten Leistungen gekürzt werden, da ganz einfach die Kohle nicht reichte, denn es gibt zu wenig Member und Neuzugänge.
Man bekommt damit schon ab 20 Jahren lebenslang so was in der Art wie das "NON-IMMI-OA", eine Unfallversicherung, SPA-Anwendungen und andere Vergünstigungen und kann das gegen Gebühr auf jemand anders überschreiben (bei einem Transfer von einem Member nur noch 30 Jahre gültig) .
Bagsida
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
:spitze: Bagsida,
so auch mein Gedanke.
Hierzu auch meine Frage bzw. Anregung. Angenommen ich bin im Besitz dieser RP. Ich fliege jährlich nach Deutschland, also muss ich ein Re-entry beantragen, richtig? Wie lange darf ich mich ausserhalb von Thailand befinden, bevor dieses RP verfällt?
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Schon wieder zwei weniger, die keinen Antrag stellen. Meine chancen steigen.
:happy:
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Greenhorn
Schon wieder zwei weniger, die keinen Antrag stellen. Meine chancen steigen.
:happy:
:prost:
Das schreiben wir doch nur wegen Dir, denn eigentlich wollen wir ja auch eines :what:
Im Ernst :
Was sind ausser der entfallenden Meldepflicht, wenn dem wirklich so ist, was ich mir nicht wirklich vorstellen kann, zumindest eine jährliche Meldung halte ich für sehr wahrscheinlich, die weiteren Vorteile einer "RP" und wie lange "darf" man raus ohne dass diese verfällt ?
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Bagsida,
die Vorteile einer Resident Permit liegen für mich klar.
Kommen wir zurück z.B. auf die 800.000 Baht für die Jahresverlängerung eines Non - O. Beim Non -OA werden die 800.000 Baht genauso gebraucht. Zusätzlich noch ein Gesundheitszeugnis, welches seit neuem u.a. bescheinigen muss, dass Du nicht an Syphilis erkrankt bist -> Bluttest!
Diese 800.000 Baht kannst Du natürlich vom Sparbuch wieder runter nehmen. Aber nur bis 3 Monate vor der nächsten Antragstellung auf die nächste Jahresverlängerung! Die Verfügbarkeit dieses Geldes beschränkt sich also auf gute 7 - 8 Monate im Jahr! Danach MUSS es wieder auf dem Konto sein!
Damit ist es faktisch bis an das Aufenthaltsende in Thailand gebundenes Kapital. Nach Deinem Tod wird dann davon u.a. die Heimreise Deines Sarges nach Deutschland finanziert. Also: Für Dich sind die 800.000 faktisch wech!
Ich stimme zu, dass man irgendwo ein Polster haben sollte, um wie Du richtig beschreibst, die Schwankungen im Wechselkurs zu seinen Gunsten abfangen zu können. Das ist ja auch völlig unbelassen und muss nicht auch unbedingt das Konto mit den 800.000 Baht sein! Da kann man ja extra vorsorgen. Auch in Thailand wächst der Trend zum Zweitkonto!
Zurück zur RP:
Das mit den 800.000 Baht hat sich dann völlig erledigt. Von dem vorherigen Deposit kannst Du nun die verbliebenen 600.000 versaufen oder verhuren, solange Dir noch dafür Zeit bleibt. Das sind immerhin rund 12.000 Euro, die Dir wirklich wieder zur freien Vefügung stehen!
Die Meldepflicht alle 90 Tage für Farangs entfällt völlig. Eine Meldung ist auf der örtlichen Polizeibehörde (nicht auf der Immi) nur einmal im Jahr nötig!
Du hast das Recht eine WP zu bekommen, eben im hohen Alter, was mit NI - OA und O basierend auf Rente NICHT möglich ist! (kannst ja als Berater noch einige Cent zur Rente zuverdienen). Die Mindesteinkommensgrenze für Farangs von derzeit 50.000 Baht / Monat entfällt. D.h., kannst auch einen Teilzeitjob annehmen.
Kauf einer Eigentumswohnung ist möglich, ohne Nachweis, dass das Geld aus Deutschland kommt.
Ja, da jibbet noch nehr, will ich aber jetzt nicht aufführen.
Man kann sich bis zu einem Jahr außerhalb Thailands aufhalten (mit Reentry Permit) ohne dass die Residence Permit verfällt!
Gruß Pit
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
Bagsida,
die Vorteile einer Resident Permit liegen für mich klar.
....
Meldepflicht entfällt so gut wie ist ein Argument - ein weiteres und das beste Argument ist, dass die Mindest-Einkommens-Grenze entfällt, sofern man arbeiten will, doch das geht auch indem man sein "NON-IMMI-O" oder "O-A" in ein "B" ändern läßt, der Arbeitgeber versteuert THB 50.000,- (20% - Freibetrag = mtl. THB 9.500,-) und der Rest kommt bar zur Auszahlung, was natürlich nur geht, wenn man so viel arbeitet, dass es sich wegen der Steuer überhaupt lohnt.
Dass man das "Recht" hat eine WP zu bekommen bezweifle ich, zumindest wird sich diese wie sonst auch auf das beschränken, was ein Ausländer überhaupt arbeiten darf etc. denn so eine RP setzt die Arbeitsgesetze schließlich nicht ausser Kraft und der Arbeitgeber hat dafür sein Kapital aufzustocken, wer also als Consulter arbeiten möchte, braucht entweder eine "eigene" Firma oder eine Anstellung - eine WP als eine Art "Freiberufler" (One-Man-Show) gibt es in Thailand nicht.
Gerade bei Consultern sollen die Behörden in LOS sehr genau prüfen, was da genau gemacht werden soll, denn oft sind es nur Scheinbeschäftigungen ohne Gewinn nur um das "B"-Visum aufrecht zu erhalten.
Bez. des Immobilienkaufes sehe ich auch keinen Vorteil darin, nicht nachweisen zu müssen, dass das Geld dafür aus dem Ausland kommt - wo soll es denn sonst herkommen ? O.k. Einkommen in LOS ggf. als Teilzeitjob....das reicht dafür doch nicht und wenn man in LOS mir einem Visum "B" eine WP bekommen und somit offizielles Einkommen hat, kann man auch so ohne diesen Nachweis was kaufen, denn der Nachweis wo das Geld herkommt ist die Gehaltsabrechnung.
Zuletzt wegen des Kapitals :
Das sollte man in ausreichender Höhe sowieso hier haben, d.h. also mehr als verlangt wird. Ein "Notgroschen" ist ferner nicht dazu gedacht angepackt zu werden, also sehe ich das Problem nicht wirklich, denn solches Kapital ist immer irgendwie gebunden - sollte man das Kapital im Notfall doch mal dringend benötigen macht man eben mal ein Jahr anstatt "O-A" nur "O".
Zum "Party" machen, verwendet man ganz einfach das, was darüber geht und von mir aus auf einem anderen Konto liegt, wobei es ja egal ist, ob man von seinem "Visa-Konto" was innerhalb der Frist abhebt oder nicht, solange der Mindest-Betrag drauf bleibt.
Alles in allem wäre eine "RP" keine für mich begehrte Variante in Thailand wohnen zu dürfen, wo ich die Voraussetzungen sowieso nicht erfülle.
Ich erkenne aber an, dass es dazu unterschiedliche Standpunkte gibt, die auch von der Lebenssituation etc. abhängen.
Bagsida
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Letzte Meldungen zur "Elite-Card" als Beispiel dafür, was aus Leistungsversprechen werden kann......so kann sich gerade in LOS alles sehr, sehr schnell ändern, was bleibt ist, dass die bezahlte Kohle dauerhaft beim Staat verschwunden bleibt.
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Uber ein Ding haben wir überhaupt noch nicht gesprochen im Zusammenhang mit der Residence Permit. Um diese zu erlangen, muss ein Test in Thai Sprache bestanden werden. Ist ja in meinen Augen nur fair, da man in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung eines / einer Thai ja das Deutsch I vom Goethe Institut verlangt.
Nun ist dieser Test schriftlich. Entwarnung, es geht zwischen Thai und englisch in einem Multiplechoisetest mit etwa 25 Fragen. Kenntnis der Thai Schrift ist nicht unbedingt erforderlich!
Nachfolgend einige Fragebeispiele.
Choose the correct answer
1. pom chorp deum __(tea)__rorn.
a. gah-fair b. nahm som c. chah
2. kao sai __(shirt)__ see dairng.
a. seu-a b. gahng-geng c. moo-ak
3. meung tai ah-gaht __(hot)__.
a. naao b. yen c. rorn
4. __(toilet)__ yoo tee-nai?
a. horng ah-hahn b. horng nahm c. horng norn
5. kOOn mee __(money)__tao-rai?
a. ngern b. nungseu c. rot
6. I can speak Thai a little bit
a. poot tai dai nid-noy b. mai kao-jai pasa tai c. poot tai mai dai
7. Where do you come from?
a. kOOn ja bpai nai? b. kOOn mah jahk nai? c. kOOn tam ngahn a-rai?
8. You’re welcome.
a. jai yen yen b. mai greng jai c. mai bpen rai
9. What do you do?
a. tam ngahn a-rai? b. cheu a-rai? c. chorp a-rai?
10. Can I have a bottle of Singh beer
a. mai deum bia sing b. bia singh mai ao c. ao bia sing kuat neung
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
Uber ein Ding haben wir überhaupt noch nicht gesprochen im Zusammenhang mit der Residence Permit. Um diese zu erlangen, muss ein Test in Thai Sprache bestanden werden. Ist ja in meinen Augen nur fair, da man in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung eines / einer Thai ja das Deutsch I vom Goethe Institut verlangt.
Nun ist dieser Test schriftlich. Entwarnung, es geht zwischen Thai und englisch in einem Multiplechoisetest mit etwa 25 Fragen. Kenntnis der Thai Schrift ist nicht unbedingt erforderlich!
Nachfolgend einige Fragebeispiele.
.................
Komisch, dass die für viele wichtigen Dinge wie "mai mi tang", "gob nagliat bai reo" oder "sao wao" nicht auftauchen :mehrcool:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Bagsida
Komisch, dass die für viele wichtigen Dinge wie "mai mi tang", "gob nagliat bai reo" oder "sao wao" nicht auftauchen :mehrcool:
Jeder der den Test machen muss "mi tang mak!" :hehehe: :-D
:prost:
Pit
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Bei Frage 8 vermisse ich eine richtige Antwort. :boah:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
...und bei 6 ) fehlt :
Put Thai nit noi - put lao mak mak :pssst:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von konradadenauer
Bei Frage 8 vermisse ich eine richtige Antwort. :boah:
"You are welcome" in Englisch heißt nicht gerade übersetzt, dass Du herzlich willkommen bist. Das ist eine Phrase, die andeutet, dass Deine Anfrage oder was auch immer verstanden wurde und da kein Problem ist. Damit wäre die richtige Antwort: C
:prost:
PS: Man muss auch etwas über Englisch wissen, um den Test zu bestehen!
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Für die, die unsicher sind, hier die Auflösung:
1. c
2. a
3. c
4. b
5. a
6. a
7. b
8. c
9. a
10.c
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
hehe, über diesen Test würde das Goethe Institut wohl nicht mal müde lächeln.
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
Zitat:
Zitat von konradadenauer
Bei Frage 8 vermisse ich eine richtige Antwort. :boah:
"You are welcome" in Englisch heißt nicht gerade übersetzt, dass Du herzlich willkommen bist. Das ist eine Phrase, die andeutet, dass Deine Anfrage oder was auch immer verstanden wurde und da kein Problem ist. Damit wäre die richtige Antwort: C
:prost:
PS: Man muss auch etwas über Englisch wissen, um den Test zu bestehen!
Richtig gedeutet heißt das soviel wie "nerv nicht", "mach dass Du weiter kommst" oder "rutsch mir den Buckel runter" :täräh:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Kann man sowohl im englischen auch so auslegen. Nicht nur in Thai!
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
Kann man sowohl im englischen auch so auslegen. Nicht nur in Thai!
:prost:
Meinte auch in Englisch.........in Thai heißt das "arai na"
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
als ich weiß:
"arai na" -> was ist?
:prost:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
PS: Man muss auch etwas über Englisch wissen, um den Test zu bestehen!
:kloppe:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von pit
...
9. What do you do?
a. tam ngahn a-rai? b. cheu a-rai? c. chorp a-rai?
10. Can I have a bottle of Singh beer
a. mai deum bia sing b. bia singh mai ao c. ao bia sing kuat neung
:prost:
Sind das wirklich diese Fragen? 9 und 10 wird im Normalfall im anderen Sinne übersetzt.
9. ????????? Khun tam arai
10. ??????????????????????? Chan ko kuat nueng bia singh
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von odd
Zitat:
Zitat von pit
...
9. What do you do?
a. tam ngahn a-rai? b. cheu a-rai? c. chorp a-rai?
10. Can I have a bottle of Singh beer
a. mai deum bia sing b. bia singh mai ao c. ao bia sing kuat neung
:prost:
Sind das wirklich diese Fragen? 9 und 10 wird im Normalfall im anderen Sinne übersetzt.
9. ????????? Khun tam arai
10. ??????????????????????? Chan ko kuat nueng bia singh
Meines Wissens nach bedeutet "khun tam arai"= Was machst Du? und "khun tamgan arai"= Was arbeitetst Du?
Chan ko kuat nueng bia chang = Ich bitte um eine Flasche Singha Bier und "au bia sing kuat nueng" = Ich will/möchte eine Flasche singha bier.
Wobei bei der jeweiligen Fragestellung jedoch auch die gesellschaftliche Stellung der fragenden Person zu berücksichtigen ist.
Bei der Frage 8 sind folgende Antworten vorgegeben:
a, ganz ruhig bleiben (kaltes Herz)
b, nimm keine Rücksicht, aber eher Rücksichstlosigkeit, denn sonst müsste es heißen "mai thong gräng tschai"
c, kein Problem, allerdings auf hochthailändisch; im Süden würde man "mai Pröö" und im Issan "bop ben jaang do" sagen.
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von konradadenauer
........
Chan ko kuat nueng bia chang = Ich bitte um eine Flasche Singha Bier und "au bia sing kuat nueng" = Ich will/möchte eine Flasche singha bier.
.....
Im ersten Fall würdest Du Dich sicher wundern, weshalb Du auf so eine freundliche Bitte, das falsche Bier bekommst :prost:
Zitat:
Zitat von konradadenauer
.......
Wobei bei der jeweiligen Fragestellung jedoch auch die gesellschaftliche Stellung der fragenden Person zu berücksichtigen ist.
Also so etwas wie bei "mai ru" bzw. "mai saab" :ueberleg:
Fazit :
Man bekommt bei der "RP" schon vor Antragstellung und somit kostenlos einen Thai-Sprachkurs dazu :lehrer: , was für mich den Hauptvorteil der Existenz der "RP" darstellt :spitze:
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Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von Bagsida
Also so etwas wie bei "mai ru" bzw. "mai saab" :ueberleg:
Diese Überlegung dürfte durchaus korrekt sein.
Und beim Bier ist es mir egal, welches ich bekäme, denn ich trinke gar keines.
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AW: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Wieder mal was dazu.
Ich habe heute meine Bewerbung abgegeben und sie ist auch akzeptiert worden. Der Stempel im Pass sieht dann so aus, wie auf dem Foto. Der erste Stempel geht maximal bis zur Gültigkeitsdauer der laufenden Jahresverlängerung. Kurz vor Ablauf bekomme ich dann einen weiteren Stempel, der den möglichen Aufenthalt um weitere 6 Monate verlängert. Dazu sind keine Unterlagen oder weitere Gebührenzahlungen erforderlich.
Anhang 2132
Die Procedure war eigentlich ganz locker. Das Interview wurde komplett in Thai geführt. Das Mädel von der Firma, das mit mir war, konnte mir da auch nicht richtig helfen, weil sie kein englisch kann. Also Augen zu und durch. Während dessen wurde auch begonnen, die Unterlagen zu prüfen. Zwischenzeitlich wurde ich dann rausgebeten. Ich ging mit einem Mann, der mir dann in irgend einem Raum die Fingerabdrücke nahm. Komplett zwei Sätze! Die Farbe mehr oder weniger abwaschen kostete mich dann nochmal 10 Minuten.
Zurück in den Raum zur freundlichen Beamtin. Sie traf bereits die Vorbereitungen, den Pass zu stempeln und die Quittung auszuschreiben. Nach insgesamt 50 Minuten und 7.600 Baht Standen wir wieder draußen!
Nun heißt es warten auf den endgültigen Bescheid.
:prost:
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AW: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Heute gab es den nächsten Stempel. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um 180 Tage bis zum 24.07.! Dazu war lediglich ein ausgefülltes Formblatt T.M. 25 notwendig. Gesamtdauer ca. 15 Minuten!
:prost:
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AW: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Wenn die Frage erlaubt ist.....???
Was wurde denn bei dem "Interview" so alles gefragt?
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AW: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Zitat:
Zitat von
schiene
Was wurde denn bei dem "Interview" so alles gefragt?
Erst mal sollte ich mich vorstellen, welche Tätigkeit ich in unserer Firma durchführe, seit wann und welche Ausbildung ich habe. Auch kam dann die Frage, aus welchem Grunde ich die PR beantragen würde und ob ich denn auch bereit sei, bei Bewilligung den entsprechenden Betrag zu zahlen.
Dann ging es schrittweise durch die Unterlagen. Da gab es dann zu vielen Papieren schon Fragen. Die hätte sich die Dame durch Lesen sicher selbst beantworten können, sie wollte es aber von mir hören. Bei einigen Sachen stand ich schon auf dem Schlauch, aber dann darf man nicht rumdrucksen, sondern direkt sagen, dass man es nicht weiß oder die Frage nicht richtig verstanden hat. Das Mädel von unserer Firma ist dann direkt eingesprungen.
Über private Dinge wurde nur gefragt, was für den Antrag erforderlich ist. Familienstand, Kinder, blah blah blah. Die wollen da also definitiv keine Intimgeschichten wissen.
Ehrlich gesagt, ich hatte am Ende doch ein angenehmes Gefühl. Die ganze Athosphäre war sehr locker, womit ich eigentlich nicht gerechnet hatte. Was soll ich sagen, man stellt sich sowas immer vorab irgendwie vor. Es gibt ja auch viele Idioten, die irgendwo schreiben, man müsste da dann noch die Thai Hymne ins Mikro pusten. Als wir fertig waren war ich noch erstaunt, dass fast eine ganze Stunde vergangen war. Mir kams vor wie 10 Minuten.
Hab aber trotzdem danach keinen Schnaps gebraucht! :prost:
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AW: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)
Danke für deine Erläuterungen.
Also eine "Hürde"welche nicht zu hoch angelegt ist.