AW: Alte Fotos und Postkarten aus Thailand
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vor einem Kaufhaus in Bangkok - 1904
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Beerdigungen während einer Choleraepidemie 1897
Anhang 15607
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Cholera (Bezeichnung für ‚Durchfallserkrankung) ist eine schwere bakterielle Infektionskrankheit vorwiegend des Dünndarms, die durch das Bakterium Vibrio cholerae verursacht wird. Die Infektion erfolgt zumeist über verunreinigtes Trinkwasser oder infizierte Nahrung. Die Bakterien können extremen Durchfall (mit „Reiswasserstühlen“) und starkes Erbrechen (Brechdurchfall) verursachen, was zu einer Exsikkose durch Elektrolytverlust mit Untertemperatur und Kollaps führen kann. Obwohl die meisten Infektionen (etwa 85 Prozent) ohne Symptome verlaufen, beträgt die Letalität bei Ausbruch der Krankheit unbehandelt zwischen 20 und 70 Prozent.
Die in Ostasien endemische Cholera („Cholera asiatica“, „Asiatische Cholera“, „Cholera Morbus“) trat auf dem indischen Subkontinent vermutlich (ausgehend vom Gangesdelta) über mehrere Jahrhunderte in Form lokal begrenzter Epidemien auf.
Die erste Pandemie trat im Zeitraum 1817 bis 1824 auf und betraf Teile Asiens sowie Ostafrika und Kleinasien und in der Folge Russland und Europa. 1830 trat sie in Ostgalizien und Ungarn auf, im Juni 1831 in Wien. Erste Erkrankungen in Deutschland erfolgten 1831.
Der 1854 vom Arzt John Snow erbrachte Nachweis, dass eine Choleraepidemie im Londoner Stadtteil Soho in Zusammenhang mit verunreinigtem Trinkwasser stand, gilt als Geburtsstunde der modernen Epidemiologie. Die Cholera-Epidemie von 1892, bei der in Hamburg über 8600 Menschen starben, gilt als eine der letzten schweren Choleraepidemien auf dem europäischen Kontinent.
Vibrio cholerae, der Erreger der Cholera, wurde – unbeachtet von der Öffentlichkeit – 1854 von Filippo Pacini beschrieben und 1883 von Robert Koch, im Darm von an Cholera Verstorbenen entdeckt.
Die Krankheit kann epidemisch auftreten und ist in Deutschland und Österreich meldepflichtig.
Cholera tritt häufig in Ländern auf, in denen Trinkwasser- und Abwassersysteme nicht voneinander getrennt sind und daher das Trinkwasser häufig mit Choleraerregern verunreinigt ist. Diese Erreger finden sich vor allem in Kot sowie in Fluss- und Meerwasser, in welche Fäkalien eingeleitet werden. Außerdem können Fische und andere Nahrungsmittel aus Flüssen und dem Meer mit Cholera-Erregern verunreinigt sein.
Die Cholera verläuft dann meist in drei Stadien:
Stadium mit Brechdurchfall mit häufig dünnflüssigem Stuhl, oft mit Schleimflocken durchsetzt („Reiswasserstuhl“) und selten mit Schmerzen im Bauch.
Stadium des Flüssigkeitsmangels (Exsikkose). Dabei kommt es zu Untertemperatur und zu einem auffälligen Gesichtsausdruck mit spitzer Nase, eingefallenen Wangen und stehenden Hautfalten.
Stadium der allgemeinen Körperreaktion mit Benommenheit, Verwirrtheit, Koma und Hautausschlag. Komplikationen wie zum Beispiel eine Lungenentzündung, eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse und eine Sepsis können hinzukommen.
Menschen mit der Blutgruppe 0 erscheinen besonders gefährdet, solche mit der Blutgruppe AB am wenigsten.
Die WHO empfiehlt eine Gabe von Antibiotika nur in schweren Verlaufsformen von Cholera. (Ciprofloxacin).
Wichtige Verhaltensregeln:
- Trinken Sie kein unbehandeltes Wasser – verwenden Sie auch zum Zähneputzen nur sauberes, keimfreies Wasser.
- Verzichten Sie auf Eiswürfel, wenn Sie nicht wissen, ob diese aus keimfreien Wasser hergestellt wurden.
- Schälen Sie Obst und Gemüse oder verzehren Sie es gekocht.
- Seien Sie vorsichtig mit Meeresfrüchten wie Muscheln. Diese Lebensmittel können Cholera-Erreger, aber auch vermehrt Hepatitis-A-Viren enthalten.
- Vermeiden Sie ungekochte Nahrung wie Milchprodukte (z.B. Eiscreme) und achten Sie auch bei Fisch und Fleisch darauf, dass die Lebensmittel gekocht oder gebraten sind.
- Vermeiden Sie in gefährdeten Gebieten das Baden in öffentlichen Schwimmbädern, Flüssen oder Lagunen.
- Achten Sie auf Hygiene nach dem Toilettegang, in der Küche und im persönlichen Umgang (Hände waschen !).
Die Cholera-Impfung ist eine Schluckimpfung und verleiht einen circa 90-prozentigen Impfschutz, der bei Erwachsenen nach 2 Jahren wieder aufgefrischt werden muss.
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ein Geschäft in Bangkok- 1949
Anhang 15622
Anhang 15623
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Das ist ein Waffengeschäft. In der Hauptstadt Bangkok, in der 300 Meter langen Burapha-Straße nahe dem Königspalast liegen mehr als 100 Waffenläden. Das Land, das mit seinem „Land-des-Lächelns“-Charme und der friedlichen buddhistischen Kultur Millionen Touristen aus aller Welt anzieht, birgt meines Erachtens ein blutiges Geheimnis. Jedes Jahr werden hier mehr als 5.000 Menschen erschossen, fast 14 Todesopfer jeden Tag. Das Problem in Thailand: Nur 3,8 Millionen Waffen sind mit Lizenz im Land, der Rest ist illegal. Gesetzliche Grundlage ist das Waffengesetz aus dem Jahre 1947.
Mit anderen Worten, wer berechtigt ist, Waffen zu besitzen und / oder zu benutzen, hängt von dem zuständigen Beamten auf dem Bezirksamt ab. Auch das thailändische Waffenrecht unterscheidet zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Letzterer berechtigt zum „Mit sich führen“ einer Waffe. Der Waffenschein wird nur für Waffen mit einem Kaliber zwischen 9 und 38 Millimeter ausgestellt.
Der Weapon, Firearm, Explosive and Firework Act aus dem Jahr 1947 wurde 2017 der neuen Waffentechnologie und der Einstellung der Gesellschaft zum Waffenbesitz angeglichen. Bisher spielte bei einem Antrag auf Waffenschein die Nationalität keine Rolle, auch in Thailand lebende Ausländer konnten eine Waffe besitzen. Das ist jetzt verboten.