AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Der Rettungswagen muß nach der Notfallverordnung ins NÄCHSTE Krankenhaus fahren.
Auch wenn auf dem Rettungswagen "Privat-KH" draufsteht, darf er nicht am StaatsKH vorbei fahren.
Ist aber in Wirklichkeit nicht einhaltbar!
Ohne Einverständnis des Patienten zu der zu erwartenden Mehrkosten, darf er nicht alternativ in ein PKH gebracht werden.
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AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Anhang 14356
Neuerer Rettungswagen mit niedrigem Schwerpunkt!
AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Ich muss nochmal auf das zurueckkommen:
Zitat:
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
– § 11 Abs. 2 StVO 2016
Das ist die deutsche Regel , die man schnell fuer TH umformulieren koennte:
[QUOTE]„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
ENTWURFSVORSCHLAG
[/QUOTE]
Jetzt gab es einen Fall in den Medien, da hat ein Verkehrsteilnehmer dem Rettungswagenfahrer zum Schluss den Stinkefinger gezeigt und war bei allen unten durch, aber was war vorher?
Er hat, obwohl es nicht im Gesetz steht, eine "Gasse gebildet" indem er rechts ran ist.
Der Rettungswagenfahrer haette links an ihm vorbei (in der Gasse) fahren koennen. Er wollte aber, gerdaeaus weiter. Geradeaus haette er ja fahren koennen, aber eben links daneben.
Er hat es aber nicht gemacht. Er muss sehr dicht aufgefahren sein, hat alle Beteiligten, inklusive dem Verletzten gefaehrdet, und hat viel, viel Zeit vergeudet.
Er soll wohl auch noch (einhaendig?) mit seinem privatPhone gefilmt haben!?
Es gab Begruendungen, bei dieser Geschwindigkeit haette er nicht nach links ausweichen koennen, das waere bei dem Fahrzeug zu gefaehrlich. Diese Entschuldigung verschlaegt mir den Atem!
NIEMALS darf er ueber Sonderrechte eine Gefaehrdung erzeugen und die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeuges ueberschreiten.
Diesem Rettungswagenfahrer gehoert eine letzte Verwarnung, und bei einer weiteren Ueberschreitung ist er als Rettungswagenfahrer nicht mehr einzusetzen.
Aber zurueck zu der "Regelung", die es noch gar nicht gibt!
Wo genau ist in TH "auf Autobahnen" und wo ist "ausserorts".
Was ist an Ampeln an Autobahnen?
Was ist an U-turns?
Und immer wieder die Fragen, WAS lehren denn die Fahrschulen und WAS steht denn in deren Lehrplan zu diesem Thema drin???
Die Polizei beruft sich immer nur auf "Ungebuehrliches Benehmen" und kann damit tatsaechlich eine Bestrafung und mehr herbei fuehren.
Von mir an die Polizei die gleiche Frage, wie an die Fahrschulen (etwas abgewandelt), warum fuehrt die Polizei als Angehoerige der Verwaltung nicht die seit Jahren notwendige Gesetzesaenderung herbei? DAS ist die ureigenste Aufgabe der Verwaltung!
Es so;; jetzt sogar drei Punkte Abzug geben!!!
Zitat:
Wenn sie dagegen einen Rettungswagen im Einsatz blockieren und nicht nachgeben, werden ihnen gleich drei Punkte abgezogen.
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AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Das graphisch darzustellen waere auch nicht dasProblem.
Anhang 14433
Es muss Ueberholverbot gelten, in der Gasse.
Das ist aber alles nicht das Problem. Es bleiben die oben gestellten Fragen!!!!
Die Regelung koennte lauten, wenn sich ein "Blaulichtfahrzeug" von hinten naehert, ist bei vier-und mehrspurigen Strassen (2+2) eine Rettungsgasse zu bilden. Siehe Bild.
Bei 2-spurigen Strassen (1+1) ist in der Mitte eine Gasse zu bilden, das heist , alle fahren links ran.
Das gilt auch, wenn die beiden Fahrtrichtungen durch bauliche Massnahmen (Bordsteine, Leitplanken, ...) voneinander getrennt sind.
Das muss auch fuer Abbieger in einen U-Turn gelten!!!! Wer nicht in die Abbiegespur kommt, MUSS links bleiben, notfalls weiterfahren, bis zum naechsten U-Turn!
AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Eben kam mir ein Feuerwehr-Tankwagen mit Rot-Blaulicht, blinkend, ohne Siren, entgegen. Eigentlich sollte er damit keine Sonder- und Wegerechte haben.
Es sah auch so aus, als wäre er nur zur Bewässerung unterwegs.
Die Sonderrechte sind zu wertvoll, als das man sie missbraucht. Sie sind auch eine ehebliche Belastung für den Verkehr, alo nur auf wirkliche Notfälle zu beschränken.
Kann natürlich sein, es gibt wieder Gesetzesänderungen, die mir nicht bekannt sind.
Bleibt zu hoffen, die Fahrschulen wissen es!?
AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta
Ich bleibe dabei, es gibt in TH Kraefte, die eine Fahrschulpflicht durchsetzen wollen und die brauchen zur Argumentation viele Verkehrstote.
Hier, mit dem Thema koennte vieles verhindert und verbessert werden, das will man aber nicht, weil man dann mit den unnuetzen Fahrschulen kein Geld verdienen kann.
In TH gibt es viele Fahrlehrer, die in D keinen Fuss mehr auf die Erde bekommen, weil in ihren Arbeitsbeurteilungen (versteckt) drinsteht, sie sind als Fahrlehrer ungeeignet.
Von etwa 45.000 Fahrlehrerscheinbesitzer , werden nur noch 15.000 als "geeignet".
Da machen sich viele Hoffnung auf eine Zukunft in TH, weil die Immigration nur ein "polizeiliches Fuehrungszeugnis" verlangt, wo zB nicht drin steht, wenn einer seine Finger nicht bei sich behalten kann.
DAS und aehnliches ist der Grund, warum ich in Foren angegiftet werde. Natuerlich nur hinten rum, ohne die wahren Gruende offenzulegen!
Viele Foren verdienen mit direkter Werbung oder ueber Cockies auch an den Fahrschulen.
Dass auch viele Kinder sterben muessen, wird billigend in Kauf genommen.