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Thema: Mae Sai - Auslaender toetet Thai Eindringling...

  1. #31
    Gast
    18 monate habe ich dem staat mit der waffe treue geleistet, das reicht.
    bin noch nie ein freund von waffen gewesen, habe mich auch nie dafür interessiert. komm ohne aus, werde es wohl auch weiter ohne schaffen.

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  2. #32
    Joseph
    Gast
    Ob Notwehr oder nicht, bleibt für uns nur Spekulation. Wir sind auf den Zeitungsartikel angewiesen, haben aber keine eigene Einsicht in den wahren Geschehensablauf.

    Doch habe ich mir den Thairath-Artikel im Original angesehen, die Überschrift lautet:
    ฝรั่งใจเด็ด มือเปล่าสู้โจร กดน้ำ-ดับ

    Das heißt : Ein mutiger Farang widersetzt sich mit bloßen Händen einem Räuber, drückt in ins Wasser...

    Das heißt, Thairath selbst sieht den Farang als Helden...

    Übrigens stammt die Meldung von gestern -26-11-, 12,10 Ortszeit, mich wundert, dass keine andere Thaizeitung bisher die Meldung bringt...wenigstens erscheint, wenn man bei Google den Namen des Räubers eingibt, nur der Thairathartikel...

    Joseph

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  3. #33
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    notwehr, da dieser eindringling eine schwangere frau "erschoss". ich glaube nicht, dass ein ehemann in dieser situation noch rational reagieren kann.
    stell dir vor, du warst kurz vorher mit deiner frau beim ultraschall und der arzt sagt euch alles ok. du nimmst sie in den arm, ihr freut euch so auf das kleine und dann dieses........
    das ist eine horrorgeschichte.
    kein mitleid mit dem täter, sorry

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  4. #34
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    Das "Urteil"lautet:

    "in Notwehr" gehandelt, Unschuldig!


    Sieht so aus als hat die Mehrzahl dafuer gestimmt, keine weiteren Fragen!

    Ich wuerde weiterhin auf "Totschlag mit mildernen Umstaenden" plaedieren, weil der Mann, wenn auch in Notwehr einen Menschen getoetet hat!

    Der Taeter, waere er noch am Leben, waere fuer seine Tat, auch bestraft worden!


    Recht interessant zu verstehen wie schnell Mensch bereit ist eine Toetung, egal unter welchen Umstaenden, zu vergeben!

    mal eine weitausschweifende Frage zum Thema Notwehr:
    Handeln die Machthaber von Nordkorea, Iran dann, unter der offensichtlichen Bedrohung der USA, nicht auch in Notwehr in dem sie versuchen sich mit nuklearen "Abschreckungswaffen" zu profilieren?

    Sind dann die Selbstmordanschlaege nicht auch gerechtfertigt?

    Die Taeter und Drahtzieher behaupten ja auch in einer Art "Notwehr" zu handeln?

    Wo sind da die Grenzen frage ich mich?

    Bin kein Christ, das muss Mensch auch nicht sein um an dem Grundsatz "Du sollst nicht toeten!" fest zu halten, oder?

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  5. #35
    De Wölkchen Avatar von big_cloud
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    der Mann hat mit blossen Haenden und angeschossener Schulter einen bewaffneten Gegner mit militaerischer Ausbildung nieder gemacht!
    Selbst eine leer geschossene Schusswaffe in der Hand kann als Schlagwaffe wie ein Stein benutzt werden.
    Von Verhaeltnismaessigkeit der Mittel das der Verteidiger sich immer eine Stufe hoeher wehren kann als die Bedrohungssituation ist gar nicht erst zu reden

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  6. #36
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Samuianer,
    Politik ist so ein schmutziges Spiel, das herrschen ganz andere Spielregeln.

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  7. #37
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    Toeten, zum Zwecke der Notwehr.... zu akzeptieren, heisst das nicht auch generell toeten zu akzeptieren, es muessen nur die Voraussetzungen stimmen!?

    macht mich irgendwie zutiefst nachdenklich... was mich nicht los laesst ist, das beide Menschen sind, der Eine verdient es getoetet zu werden weil er ein Gesetzesbrecher ist, der Andere erhaelt das Recht zu toeten (eigentlich ein schwerer Gesetzesbruch) weil er das Opfer ist... und der Taeter wird zum Opfer, das Opfer Taeter... bleibt aber unangtastet...

    stimmt mich sehr, sehr nachdenklich - auch wenn es auf den ersten Anschein erstmal voellig korrekt erscheint!

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  8. #38
    De Wölkchen Avatar von big_cloud
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    Darum gibts ja die Verhaeltnismaessigkeitsregelung im Notwehrrecht wenn mich jemand mit der blossen Faust angreift darf ich mich mit nem (Gummi)Knueppel wehren, bei einem Angriff mit nem Messer darf ich mich mit Mistgabel, Steinwurf und sogar Schusswaffe wehren um den Aggressor zu neutralisieren (kampfunfaehig machen) beim Angriff mit ner Schusswaffe ist fast jedes Mittel zur Verteidigung recht und wenn es bei dem Kampf um die Schusswaffe welche der Aggressor noch in der Hand haelt darf ich ihm notfalls auch das Genick brechen oder ihn ersaeufen.

    Hab ich allerdings die Schusswaffe errungen darf ich den Aggressor dann nicht einfach umlegen, da keine unmittelbare Gefahr fuer mein Leib und leben von dem Angreifer mehr ausgeht

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  9. #39
    De Wölkchen Avatar von big_cloud
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    Darum gibts ja die Verhaeltnismaessigkeitsregelung im Notwehrrecht wenn mich jemand mit der blossen Faust angreift darf ich mich mit nem (Gummi)Knueppel wehren, bei einem Angriff mit nem Messer darf ich mich mit Mistgabel, Steinwurf und sogar Schusswaffe wehren um den Aggressor zu neutralisieren (kampfunfaehig machen) beim Angriff mit ner Schusswaffe ist fast jedes Mittel zur Verteidigung recht und wenn es bei dem Kampf um die Schusswaffe welche der Aggressor noch in der Hand haelt darf ich ihm notfalls auch das Genick brechen oder ihn ersaeufen.

    Hab ich allerdings die Schusswaffe errungen darf ich den Aggressor dann nicht einfach umlegen, da keine unmittelbare Gefahr fuer mein Leib und leben von dem Angreifer mehr ausgeht

    Bin als Wachsoldat des oefteren ueber diese Rechtslage unterwiesen und
    vergattert worden

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  10. #40
    De Wölkchen Avatar von big_cloud
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