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Thema: Khon Kaen

  1. #21
    Gast
    Ja, Norman, hast ja noch mal das Problem mit einem vernünftigen Thai-Anwalt beschrieben.
    Es gibt dann noch die Möglichkeit einer sogenannten "außergerichtlichen" Einigung, oder Voreinigung. Die läuft dann nach "traditioneller" Thai-Art ab, wobei dann aber die Langnase der Besteller von "Zuwendungen" an die Thaifamily ist.
    Im Klartext heißt das, da bekommt jemand anderes als die Langnase was in die Fresse, bzw. der, der sich angesprochen fühlen sollte, muss immer damit rechnen. Ausgesprochen wirkungsvoll.
    Aber auch ein solcher Weg bleibt den aller meisten verwehrt.

    Ich habe übrigens mehr als die 50%-Quote bei meiner Scheidung in Thailand bekommen, ohne Gericht, Amphö reichte, dafür aber mit einem dezidierten Scheidungsvertrag, der mir u.a. das Sorgerecht für meinen Sohn, das unbefristete Verbleiben im Häusle zusicherte und mir das eigenständige Recht zusprach, das Haus selbst verkaufen zu dürfen. Erlös wurde dann 50/50 geteilt.
    Die Barkohle, die ich hatte, blieb 100% bei mir.

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  2. #22
    Gast
    Zitat Zitat von Samuianer
    ...Du bist bei JEDER Form von Bindung in der Thai-Gesellschaft der Frau verpflichtet!...
    Kleines Erlebnis eines Bekannten (Langnase) in Thailand, wo ausnahmsweise er seine Panraya Thai (wegen einer Jüngeren) hat sitzen lassen:
    O-Ton von der Zurückgelassenen: " Dass mir zu 100% das Haus überlassen wird ist das Mindeste, um mein Gesicht wieder zurück zu erhalten."
    Das kann mit oder ohne Trauschein passieren und egal wer wen verlässt.

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  3. #23
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Ob Pappnase oder Langnase,
    wenn ich zur Miete in Thailand wohne, meine Konten in D, A, CH habe und die Frau sowieso nicht über meine Vermögensverhältnisse informiert ist, wie will da ein thailändischer Richter was aufteilen?

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  4. #24
    Gast
    Richtig Alex, soweit auch richtig, Basic sozusagen, aber weißte, was ein "müh phün" ist?

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  5. #25
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Nee, keine Ahnung.
    Die Pappnase bittet um Aufklärung.

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  6. #26
    Gast
    Das ist ein gedungener Killer. Der Spaß beginnt bei so 5.000 Baht.
    Übersetzt "Pistolenhand".
    Wenn Du jemandem in dem schönen Land gewaltig auf die Füße getreten hast, kann es sein, dass Du Deinen Richter nicht unbedingt in einem Gerichtsgebäude findest.

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  7. #27
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Wie hoch schätzt Du denn die Wahrscheinlichkeit ein, dass Dich deine
    geliebte Frau in besagtem Fall um die Ecke bringen lässt?
    Muss ja dort schlimmer wie in der Bronx zugehen.
    Ginge mir aber persönlich am Arsch vorbei, mit der gleichzeitigen Empfehlung, dass ich damit gut "leben" könnte.

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  8. #28
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Ähmm, nochmal, siehst Du das nicht zu verbittert?
    Gesetz den Fall, der Farang hat keine Konten in D, A, und Ch?
    Er ist bitterarm und hat nur eine kleine Rente.
    Muss er dann trotzdem sterben?

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  9. #29
    Gast
    Zitat Zitat von Hua Hin
    Wie hoch schätzt Du denn die Wahrscheinlichkeit ein, dass Dich deine geliebte Frau in besagtem Fall um die Ecke bringen lässt?...
    Hatte nachts gegen 4 Uhr 3 Maskierte, jeder mit einer Pumpgun, vor meinem Gartentor stehen, als ich nach dem Klingeln die Haustür öffnete.
    Waren so etwa 15 Meter Distanz.
    Keiner sagte etwas, einer zeigte nur auf dat Dingen in seiner Hand und machte ein Zeichen, dass man als "hau ab" verstehen konnte.

    Bin dann am nächsten Morgen, nachdem ich umgehend 2 Möbelwagen bestellt hatte, mit Sack und Pack (komplett alles), mit Sohn und Haushälterin nach Yala abgehauen, wo ich mehrere Monate im "Exil" war.
    Solange, bis die Langnase den Spieß umdrehte.

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  10. #30
    Gast
    Zitat Zitat von Hua Hin
    ...Muss er dann trotzdem sterben?
    Aber sicher dat. Dann erst recht. (kein Quatsch)
    Durfte es sogar einmal live miterleben, wie 2 aus dem Nachbarort umgenietet wurden.
    Mein Sohn saß dabei neben mir im Auto.

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