Zitat Zitat von odd
...Ausserdem soll es doch Liebesehen geben...
Ja, warum nicht? Über Prozentzahlen lässt sich nur schwer streiten.
Nehme nur an, dass "Liebesscheidungen" nicht so häufig sind.

Noch mal was zu der 50:50 Teilung der materiellen Werte bei einer Scheidung in Thailand. Besitz, den man vor der Ehe sein Eigen nannte, bleibt auch bei einer Scheidung in Thailannd 100% alleiniges Eigentum und wird nicht geteilt. Es werden aber, besonders auf Seiten des Farang, besondere Ansprüche an den Beweis dieses Umstandes gestellt. Man ist deshalb gut beraten Nachweises von vorehelichen Besitztümern in aussagekräftiger Form mit nach Thailand zu nehmen, für den Fall des Falles. Später sind diese dann, zumal aus der großen Entfernung heraus und mit einem Zeitdruck, nicht so einfach zu erbringen.