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Eine Tageszeitung berichtet heute: wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen und…. wurde ein geständiger 40-jähriger zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte Ende 2006 und Anfang 2007 zwei Fahrten nach England unternommen, um vier Thailänderinnen einzuschleusen. Um bei den Fahrten den Eindruck zu erwecken, es handle sich um einen Familienurlaub, nahm er Ehefrau und Tochter mit. Die erste Tour erfolgt in einem Wohnmobil. Die beiden Thailänderinnen wurden im Bettkasten versteckt. Hatte der Angeklagte gegenüber seiner Familie den wahren Grund zur Fahrt zunächst verschwiegen, zwang ihn ein Zwischenfall dazu, die Wahrheit zu sagen. So war der Tochter während der Fahrt das Handy auf den Boden gefallen. Als das Mädchen sich danach bückte, entdeckte es die im Bettkasten versteckten Frauen. Als sie daraufhin ihren Vater auf die „blinden Passagiere“ ansprach, versprach dieser, ihr Taschengeld um 100 Euro aufzubessern, wenn sie es niemandem erzählen würde…
Für die zweite Fahrt benutzte der Angeklagte einen PKW. Diesmal wurden die Thailänderinnen im Kofferraum versteckt.
Obwohl beide Fahrten erfolgreich verlaufen waren und er die 2400 Euro „Lohn“ erhalten hatte, forderte die Ehefrau (die von der Sache erfahren hatte) ihren Mann auf, aufzuhören. Das Risiko sei zu groß.
Bei der 3. Fahrt war der Angeklagte nicht selbst gefahren. Er sollte nur wegen seiner guten Englischkenntnisse das Schleusergeld in England abwickeln. Doch platzte das Geschäft, weil die engl. Polizei die „erwartete Fracht“ entdeckt hatte. Der als Fahrer eingesetzte Deutsche wurde zwischenzeitlich von einem engl. Gericht verurteilt.
(Außerdem hatte der Angeklagte auch noch eine Brandstiftung in Auftrag gegeben, um nicht in verdacht zu geraten, hatte er einen Thailandurlaub angetreten…)
Joseph
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