Benebelte Irrfahrt durch Bern endet vor Gericht

Als Autofahrer sollte man ein paar Regeln einhalten. Ein Mann tat dies mit nur geringem Erfolg. Jetzt steht er in Bern vor Gericht.

Wer in ein Auto steigt, sich ans Steuer setzt und losfahren will, hat im Idealfall irgendwann einmal eine Fahrprüfung abgelegt und einen gültigen Führerschein in der Tasche. Nun ist es so, dass ein Mann vor zehn Monaten diesen Hinweis und eine Reihe von weiteren Ratschlägen, Regeln und Gesetzen nicht beachtet hat, wie die Staatsanwaltschaft findet. Darum steht er vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.
Beispielsweise ist es gewiss unpassend, die Fahrt in Langenthal in einem Wagen zu beginnen, den man eine Woche zuvor in der Gegend geklaut hat, weil in der Zündung zufällig noch der Schlüssel steckte – selbst wenn die erste Proberunde durchs Quartier ganz gut lief.
Sitzt man aber erst einmal am Steuer, hätte man natürlich vorher besser auf ein paar Gläser Wodka verzichtet. Klar wäre es sinnvoll gewesen, nicht gleich noch Kokain, Heroin und Cannabis zu konsumieren, ganz zu schweigen von ein paar Medikamenten. Da es aber doch so gekommen ist, könnte man höchstens noch darauf achten, während der Fahrt das eine oder andere Bier in der Dose zu lassen.

Von der Polizei verfolgt
Könnte man. Aber immerhin hat man es ja geschafft, der Polizei erst in Bern durch eine Schlangenlinie aufzufallen; eine reife Leistung, wenn man bedenkt, dass auf dem Beifahrersitz die Freundin sitzt, mit der man gerade Krach hat, die ja auch ziemlich verladen ist und dazu fortwährend quasselt.
Wenn man nun auf dem Felsenauviadukt von einer Patrouille überholt wird, sollte man ihr besser folgen und auf der Ausfahrt Neufeld die Autobahn verlassen. Eher unangebracht ist es dagegen, kurz davor nach links auszubrechen, zwei Sicherheitslinien zu überfahren und wieder Gas zu geben.
Und überhaupt: Wer bei der Ausfahrt Weyermannshaus zuerst die Polizei austrickst und dann bei Bern-Forsthaus die Autobahn in einem Tempo verlässt, dass ein Hinterrad in der Kurve die Bodenhaftung verliert; wer dazu eine Kreuzung bei Rot überquert, mit der Mittelinsel kollidiert und das eigene Auto beschädigt, der sollte besser anhalten.

Ende in der Sackgasse
Ebenso klar: Wer in der Folge immer mal wieder auf die Gegenfahrbahn gerät, sodass dort die entgegenkommenden Autos ausweichen oder stoppen müssen, wer in einer engen Unterführung fast einen Rollerfahrer umfährt, mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone rast und beinahe einen Unfall verursacht; wer das alles macht, der sollte besser darauf verzichten, gegen Ende dieser Fahrt noch durch eine Begegnungszone zu brettern. Vor allem im Dezember, bei schlechter Sicht und vereisten Strassen.
Wer das alles dennoch tut, bis schliesslich ein unüberwindbares Metallgeländer der Fahrt ein Ende setzt, der sollte, bevor er aus dem Auto torkelt, besser darauf achten, sich nicht unbedingt mit der Patrouille anzulegen und einem Polizisten einen Fusstritt zu verpassen.
Vor allem dann, wenn er – wie der Mann vor Gericht – im Strafregisterauszug ganze 19 Einträge aufweist.

http://www.bernerzeitung.ch/region/b...story/17862311