Ergänzung Stand: 11.2009

Vom "Non-Immigrant-O" gibt es verschiedene Versionen, welche die max. Aufenthaltsdauer bezeichnen, (S=90 Tage, M=90 Tage pro Einreise, A=360 Tage ohne 90-tägige Ausreiseverpflichtung).

Seit November 2009 existieren neue Regelungen für das "Non-Immigrant-Visum O-A" (1 Jahr Aufenthaltsdauer mit 90-tägiger Meldepflicht aber ohne Notwendigkeit nach 90 Tagen Thailand z.B. zu einem "Visa-Run" zu verlassen).

Dieses "Non-Immigrant-O-A-Visum" ist auch bei den Thailändischen Botschaften erhältlich, über die Ausstellung von Honorar-Konsulaten gibt es noch keine Infos.

Diese Regelung ist hier einsehbar Seite 1 Seite 2

Bagsida

Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

Hier eine Auflistung der z.Zt. "handelsüblichen" Visas :

TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 1 Einreise - 90 Tage gültig > 20 €
TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 2 Einreisen - 180 Tage gültig > 40 €
TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 60 €

TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 1 Einreise - 90 Tage gültig > 25 €
TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 2 Einreisen - 180 Tage gültig > 50 €
TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 75 €

Non-Immi 90 Tage Aufenthalt / 1 Einreise – 90 Tage gültig > 50 €
Non-Immi 90 Tage Aufenthalt / unbegrenzte Einreisen – 365 Tage gültig > 120 €
(dieses wird fälschlicherweise oft auch als "Jahresvisum" bezeichnet,man muss damit aber alle 90 Tage ausreisen = VisaRun)

Es gibt die Visa-Typen "O" (=others, für Rentner, Verheiratete, Bildung oder Ausbildung wie z.B. Tauchlehrer-Lehrgang und wohl alle anderen "Sonderregelungen" die sonst nirgends rein passen), "B" (=Business für Geschäftereisende und solche die in Thailand arbeiten werden), sowie "M" (=Movie ? für Filmproduzenten).
Teilweise können diese wohl nur in Thailand selbst beantragt werden, wozu man schon mit einem Non-Immigrant-Visum einreisen muss, was aber einem ständigen Wechsel der Regelungen unterworfen ist !

Relativ neu ist, dass zur Beantragung des Non-Immigrant-Visums "O" die Vorlage eines ärztlichen Attests und eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt wird.

Deutsche Staatsangehörige (Schweizer, Österreicher etc. auch) dürfen sich 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten, vorausgesetzt ist jedoch ein bestätiger Weiter- oder Rückflug innerhalb dieser Zeit (wird beim CheckIn im Heimatland kontrolliert, ggf. wird Flug nach TH verweigert !).
Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.

Visagültigkeit: Innerhalb dieser Zeit muss der Antragsteller eingereist sein, ansonsten muss ein neues Visa beantragt werden!

Aufenthaltsdauer: Zeitraum der Dauer des Aufenthaltes ab der tatsächlichen Einreise, die innerhalb der Visagültigkeit liegen muss !

Auch noch relativ neu ist, dass man bei Einreise ohne Visa auf dem Wasser- oder Landweg nur ein Aufenthaltsrecht von 15 Tagen (vorher 30 Tage) Aufenthaltsdauer bekommt und das auch nur 4 mal hintereinander.

Inhaber von "echten" Visas sind davon nicht betroffen, das bezieht sich also nur auf die Einreise mit der Arrival-Card, welches oft fälschlicherweise "Visa On Arrival" genannt wird, doch das ist was anderes und gilt nur für Bürger aus 21 Staaten (u.a. auch Liechtenstein) !

Bis zum 04.03.2010 gibt´s alle Tourist-Visas umsonst - teilweise berechnen Konsulate aber eine Bearbeitungsgebühr.
Allerdings gibt es eine Anordnung, die Voraussetzungen für Touristen-Visas schärfer zu kontrollieren um illegale Beschäftigung zu vermeiden.

Bagsida