So eine Meldung hat für denjenigen in Deutschland gar keine rechtliche Wirkung. Es gibt weder ein diesbezügliches Rechtshilfeabkommen zwischen Thailand und Deutschland, noch ist der Gültigkeitsbereich der Deutschen Straßenverkehrsordnung auf Thailand ausgeweitet. So eine Ahndung im Heimatland ist aber z.B. zwischen den Staaten der EU möglich.

isaanfan