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Das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Mit dem überzogenen Aufenthalt ist er nämlich schon mal in der Black List drin. Da spielen eigentlich Vergehen in Deutschland kaum eine Rolle.Zitat von Greenhorn
Die Frage ist, wieweit Konsulate z.B. in Deutschland Zugriff auf diese Liste bekommen, damit von Beginn an schon mal das Visum verweigert werden kann.
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