Hallo "schiene",
ich nehme mal an, dass Du hiermit...
Zitat Zitat von schiene
@maeeutik
wie in deinem Fall geht es auch wenn die Summe hoch genug ist(weis jetzt nicht die verlangte Höhe aus dem Kopf)
...nochmal Bezug auf den individuellen Nachweis monetärer Mittel nimmst.
Nicht von mir explizit hinterfragt, aber von Dritter Seite bestätigt, genügen den Entscheidern in den Immigration offices Nachweise die besagen, daß z.B. eine monatliche Rente (bzw. ein Einkommen überhaupt) die 65.000 Baht übersteigt hinreichend ist um ein Non-Immigrat-Visa erteilt zu bekommen.
Die hieraus errechnete Jahressumme ist 780k Baht - im Grunde also nicht ausreichend um die gesetzliche Vorgabe von mind. 800K Baht - doch soll sich die ein oder andere Non-Immigrant-Visa-ausstellende Behörde (Immigration) hiermit auch schon zufrieden gegeben haben.
Für mit Thais verheiratete Ausländer gilt die Jahressumme von 400k Baht aus einem entsprechenden monatlichen Einkommen oder aber eben diese Summe (zum Zeitpunkt der Erteilung des Non-Immigrant-Visa schon seit mind. 3 Monaten auf einem Bankkonto vorgehalten).
Ein Mix der beiden finanziellen Quellen (Einkommen, Rente, Pension, etc. mit einem auf einer Bank hinterlegten Betrag) ist erlaubt und wird akzeptiert - bestätigt durch einen officer der Immigration an der Chaeng Wattana, BKK.
Mein Einwand auf den post von "pit" betraf die Aussage, daß eine von einer Bank ausgestellte "Bestätigung" die Forderungen seitens der Immigration hinreichend belegt.
Dem ist leider nicht ganz so.
Sobald ein geringerer Betrag als die Jahressumme über ein Bankguthaben zum Nachweis der individuellen finanziellen Ausstattung herhalten soll, ist eine weitere (oder auch mehrere) "Geldquelle" nachzuweisen, die in der Summe mit dem Bankguthaben den geforderten individuellen monetären background abdeckt.
Und genau diesen Nachweis möchten die Immigrant Offices heute von den Botschaften, über eine dort ausgestelltes Dokument, bestätigt haben. Inwieweit eine Botschaft für die Ausstellung eines solchen Dokumentes Recherchen betreibt ist mir nicht bekannt - bei mir war es so, daß man meinen vorgelegten Einkommensnachweisen Glauben schenkte und ich deshalb die Bestätigung über mein Einkommen durch die Botschaft innerhalb weniger Minuten in den Händen halten konnte.
Die Bestätigung eine Bank über z.B. monatliche Zahlungseingänge ist m.E. nicht hinreichend - über diese Eingänge muß die jeweilige Botschaft eine Bestätigung ausstellen (und diese Verlangen, wie bereits geschildert, einen glaubhaften Nachweis hierüber).

Diesem Teil der Aussage von "pit"...
Zitat Zitat von schiene
...Aber der Dolmetscher ist der Meinung das in jedem Changwat jeweils andere "Sicherungseinlagen"bezahlt werden müssen. Und dies ist wie Member pit schon schrieb nicht so.(abgesehen vom eventuell bezahlten Beschleunigungs-Schmiergeld )
...habe ich nicht widersprochen. Meine Kenntnisse decken sich mit denen des "pit". Inwieweit hierbei auch teamoney im Spiel ist, ist mir nicht bekannt.

"pit",
mit dem zweiten Teil Deines letzten posts gehe wahrscheinlich nicht nur ich konform - dem ist wirklich so und mit der Kürze Deiner Aussage absolut auf den Punkt gebracht.
Hinsichtlich Deiner Anmerkung zur Erteilung "des Visums" (ich nehme an, daß Du hier das Non-Immigrant-Jahresvisum meinst)...
Zitat Zitat von pit
Was die Erteilung des Visums selbst anbelangt (single oder multiple) haben möglicherweise die Konsulate unterschiedliche Handhabungen...
...frage ich mich allerdings was die Konsulate damit zu tun haben? Ein Jahresvisum wird von den Immigration Offices erteilt, was also können "Konsulate" hier dazu beitragen?

mäeutik