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Thema: finanz.Nachweis für Retirement-Visum

  1. #11
    Mitglied Avatar von maeeutik
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    Re: finanz.Nachweis für Retirement-Visum

    Hallo "Robert",
    aus Deinem Beitrag kann man Rückschlüsse auf die nachgewiesenen monatlichen Einkünfte Deines Bekannten schließen. Sollte dieser mit einer Thai verheiratet sein, dann hat das Immigration Office einzig "ihm" ein Jahresvisum erteilt und dies sicherlich mit der Auflage die monatlichen Einkünfte (in diesem Fall in Höhe von >23.300Baht) sich von der Dt.Botschaft schriftlich bestätigen zu lassen.
    Zitat Zitat von Robert
    Ein bekannter von mir hat jetzt ein Jahresvisum für Verheiratete beantragt
    und das war die Rente wohl nicht ganz ausreichend.
    Er mußte zusätzlich 120000 Baht auf einem eigenen Konto nachweisen, wobei da aber dann nicht die davon war,
    daß es vorher oder hinterher für einen bestimmten Zeitraum da auch bleiben muß.
    Die Immigration, die für ihn zuständig ist liegt wohl noch in Bangkok, er wohnt in der nähe von Rangsit,
    aber es ist nicht Chaeng Wattana selbst...
    Hinsichtlich dem Nachweis eines Bankguthabens (zur Erfüllung der Immigration-Vorgaben für ein Jahresvisum) ist allgemein bekannt, dass dieses Bankguthaben in der Regel 3 Monate vor Antragstellung über die Erteilung eines Visa auf einem Konto einer thailändischen Bank deponiert gewesen sein muß. Diese "Regel" gilt für Folgeanträge - bei einem Erstantrag beträgt die Zeit, wie lange vor der Visaerteilung dieses Bankguthaben deponiert sein muß, nur 2 Monate.
    "Robert", ich bin mir sicher, daß der Immigration officer da auch einen gewissen Spielraum hat und er wird sich den Antragsteller (und sehr wahrscheinlich auch dessen Frau, sollte sie mit zur Immigration gegangen sein) ganz genau angesehen haben und dabei zu dem subjektiven Eindruck gekommen sein, daß diese 120k Baht tatsächlich dem Antragsteller gehören.
    Von einer Forderung seitens der Immigration, ein für die Visaerteilung herangezogenes Bankguthaben auch nach der Visa-Erteilung unberührt zu lassen, ist mir nichts bekannt - und ist meines Wissens auch noch nie zur Diskussion gestanden.
    Ein Wort noch zu den Immigration Offices in BKK.
    In BKK gibt es mehrere Außenstellen. Jenes, das ich für gewöhnlich nutze befindet sich auf einem riesigen Gelände (Komplex) mit diversen staatlichen Dienststellen und ist das Main Office der Immigration. Ich hätte vermutet, daß Dein Bekannter (weil er in Rangsit wohnt) sich ebenfalls dort einzufinden hat, aber sehr wahrscheinlich ging er zur Außenstelle die in Minburi (darüber will ich mir aber noch einmal Gewissheit verschaffen) eingerichtet ist.

    Mäeutik

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  2. #12
    Der Lange Avatar von Robert
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    Re: finanz.Nachweis für Retirement-Visum

    Es war sogar eine Verlängerung seiner Meinung nach...
    Im Main Office haben sie in letzes Jahr quasi rausgeworfen
    Und ihn gefragt, warum er stur immer so lange wartete, sein zuständiges Office wäre weniger besucht...

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    Robert / โรแบร์ต


  3. #13
    Der Stadt der Engel Bewohner Avatar von pit
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    Re: finanz.Nachweis für Retirement-Visum

    Zitat Zitat von maeeutik
    Hallo "schiene",
    Zitat Zitat von pit
    Was die Erteilung des Visums selbst anbelangt (single oder multiple) haben möglicherweise die Konsulate unterschiedliche Handhabungen...
    ...frage ich mich allerdings was die Konsulate damit zu tun haben? Ein Jahresvisum wird von den Immigration Offices erteilt, was also können "Konsulate" hier dazu beitragen?
    mäeutik
    Ich sehe jetzt, es ist mal an der Zeit, verschiedene Begriffe zu klären!

    Also erstens: Ein Jahresvisum für Thailand gibt es nicht. Zweitens: Ein Visum kann nur von einem Konsulat oder von einer Botschaft ausserhalb Thailands ausgestellt werden und nicht von der Immigration in Thailand selbst. Das Visum ist sozusagen die Eintrittskarte nach Thailand.

    Ausgestellte NI-Visa (und nur um diese geht es hier) berechtigen beim Eintritt nach Thailand für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird bei der Einreise in den Pass gestempelt. Danach muss man ausreisen! Selbst dann, wenn es sich um ein Multipleentry - Visum handelt, dass zur Einreise nach Thailand in der Regel ein Jahr gültigkeit hat, ist es kein Jahresvisum! Ein Single Entry Visum wird mit der Einreise automatisch ungültig und mit "USED" gestempelt.

    Was in Thailand von der Immigration ausgestellt werden kann, ist eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung basierend auf dem Visum, mit dem man eingereist ist, auf maximal ein Jahr.

    Damit diese Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden kann, gelten u.a. die schon vorher beschriebenen Bedingungen mit 800 / 400 k Thai Baht wie auch immer.

    Nach Ablauf des Jahres kann die Aufenthaltsgenehmigung um je ein weiteres Jahr neu verlängert werden, ohne dass man ein neues Visum braucht und auch ohne, dass man ausreisen muss, wenn die gestellten Bedingungen weiter erfüllt sind. Das vorher von einer Botschaft / einem Konsulat erteilte Visum ist nun ohnehin abgelaufen und ungültig.

    Hab mal in einem anderen Forum den schrägen Begriff "Aufenthaltstitel" gelesen. Naja, wers mag. Es trifft aber nicht die Gegebenheit.

    Möchte man aus Thailand kurz ausreisen, ist in dem Fall eine Reentry Permit (ausgestellt von der Immi) erforderlich, damit die vorher gewährte Aufenthaltsdauer auch erhalten bleibt. Diese gilt dann bei der Wiedereinreise als Visum.

    Zusammenfassung:
    Um nach Thailand einzureisen, benötigt man ein Visum. Um in Thailand bleiben zu dürfen, benötigt man eine Aufenthaltsgenehmigung!

    Hoffe, etwas Klarheit in den Dschungel gebracht zu haben.

    übrigens:
    Zitat Zitat von maeeutik
    Hinsichtlich dem Nachweis eines Bankguthabens (zur Erfüllung der Immigration-Vorgaben für ein Jahresvisum) ist allgemein bekannt, dass dieses Bankguthaben in der Regel 3 Monate vor Antragstellung über die Erteilung eines Visa auf einem Konto einer thailändischen Bank deponiert gewesen sein muß. Diese "Regel" gilt für Folgeanträge - bei einem Erstantrag beträgt die Zeit, wie lange vor der Visaerteilung dieses Bankguthaben deponiert sein muß, nur 2 Monate.
    Diese Regel gilt NICHT bei Mix aus Einkommen und Bankguthaben!


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