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Thema: Wenn der Staat erbt

  1. #1
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    Wenn der Staat erbt

    Die Republik Österreich kassierte von Verstorbenen ohne Erben in den letzten 7 Jahren 49 Millionen Euro.
    Freiwillig würde wohl niemand den Staat in seinem Testament bedenken. Allein in den vergangenen 7 Jahren durfte sich die Republik Österreich in 852 Todesfällen über die satte Erbschaft freuen.
    Dabei ist der Hintergrund immer tragisch. Denn jene, die den Fiskus so gar nicht aus freien Stücken im Schnitt mit 57.760 Euro bedachten, starben zumeist in völliger Einsamkeit - und ohne ihren letzten Willen schriftlich hinterlassen zu haben. Zumeist konnten bei Nachforschungen keine Angehörigen ausfindig gemacht werden.
    (Bericht von Wolfgang Bartosch in "Heute" v. 16.9.2011)

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  2. #2
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    Re: Wenn der Staat erbt

    Wie sieht das in Deutschland aus? Kennt jemand von Euch die Zahlen?

    Nur die wenigsten Menschen wissen, dass der Fiskus auch in erbrechtlichen Angelegenheiten von großer Bedeutung ist. Schließlich stellt dieser stets einen gesetzlichen Erben eines jeden Bundesbürgers dar, obgleich er in der Erbfolge immer an letzter Stelle steht. Falls also beispielsweise keine Erben existieren oder alle erbberechtigten Personen das Erbe ausgeschlagen haben, erbt der Fiskus und somit der Staat. Im Gegensatz zu allen anderen Erben hat dieser jedoch nicht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen oder auf das Erbrecht zu verzichten. Für den Fall, dass sich kein anderer Erbe findet, erbt der Fiskus also den gesamten Nachlass. Hierbei haftet der Staat jedoch auf den Nachlass beschränkt, sodass das Staatsvermögen durch etwaige Nachlassverbindlichkeiten unangetastet bleibt.

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  3. #3
    Der Junge mit dem langen Haar Avatar von schiene
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    Re: Wenn der Staat erbt

    Mit Zahlen kann ich nicht dienen,denke aber das es eher ein verschindend kleiner Teil ist von Menschen welche sterben und keine Erben haben.Zudem haben Menschen welche wirklich alleine sind oftmals schon ein testament gemacht in welchem sie Vereine,Organisationen o.ä.vererben.

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    Der frühe Vogel fängt den Wurm,
    aber die zweite Maus bekommt den Käse.

  4. #4
    Der Junge mit dem langen Haar Avatar von schiene
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    Re: Wenn der Staat erbt

    in Deutschland:
    "Das Erbrecht des Staates ist in §§ 1936 und 1964 BGB normiert. Der Staat wird Erbe, wenn es keine anderweitigen Erben gibt. Dies ist der Fall, wenn weder ein Ehegatte noch Verwandte des oder der Verstorbenen vorhanden sind oder aber die Erbschaft ausgeschlagen haben oder keine Erben ermittelt werden konnten. Der Fiskus, d.h. konkret die Verwaltung des jeweiligen Bundeslandes, kann die Erbschaft weder ausschlagen noch auf sie verzichten. Die Erbenhaftung des Fiskus ist aber auf den vorhandenen Nachlass beschränkt, d.h. der Staat übernimmt keine Schulden des Erblassers, die den Wert der Erbschaft übersteigen."
    Wie oft es keine Erben gibt,dazu hab ich nix konkretes gefunden.

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    Der frühe Vogel fängt den Wurm,
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  5. #5
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    Re: Wenn der Staat erbt

    Habe da was gefunden:

    Aus Einkommen- und Anlagen.de

    Laut Angaben des Deutschen Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beliefen sich die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im letzten Jahr (2010) auf insgesamt 3.020,6 Mio. Euro. Für die kommenden Jahre rechnet das BMF mit weiter steigenden Erträgen, da wir uns in einem Jahrzehnt der Erben befinden. Laut Prognosen werden in diesem Zeitraum über 15 Millionen Haushalte in Deutschland ein Vermögen von insgesamt rund 2 Billionen Euro erben.

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