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ALKOHOL am Steuer
BANGKOK: Eine Autofahrerin aus Nakhon Phanom hat die ganze Härte der neuen Gesetzgebung bei Alkohol am Steuer zu spüren. Die Polizei stoppte den Honda der 28-Jährigen. Weil es im Wagen nach Alkohol roch, wurde die Frau zu einem Alkoholtest aufgefordert. Sie weigerte sich und wollte auch nicht ihr Fahrzeug mit der Begründung verlassen, sie könne ihr Auto durchaus steuern. Erst nach mehreren Stunden stieg sie aus. Die Fahrerin wurde verhaftet, mit zur Polizeiwache genommen und später gegen eine Kaution von 20.000 Bahr auf freien fuß gesetzt. Das Gericht verurteilte sie jetzt zu einer dreimonatigen Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 8.500 Baht. Die 28-Jährige muss sich ein Jahr alle drei Monate bei der Bewährungsbehörde melden und zweimal öffentliche Arbeiten verrichten. Ihr Führerschein wurde für sechs Monate eingezogen. Die Verweigerung des Alkokohltests kann mit einer Haft bis zu einem Jahr und/oder einem Bußgeld von 10.000 bis 20.000 Baht rechnen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes konnten Autofahrer einen Alkotest verweigern, ohne dass ihnen ein Gerichtsverfahren drohte. Nach den neuen Regelungen darf die Polizei bei einer Alkotestweigerung davon ausgehen, dass Frau oder Mann mehr Alkohol getrunken hat, als erlaubt ist (0,5 Promille).
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