Rentnervisum Thailand – Gültigkeit und Aufenthaltsdauer

Visa für Ruheständler gibt es in drei Ausführungen:

einmalige Einreise, bis zu 90 Tage Aufenthalt (Typ S)
mehrfache Einreise, bis zu 90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr (Typ M)
Longstay, bis zu 365 Tage Aufenthalt, Gültigkeit 1 Jahr (Typ A)

Die Visumgültigkeit beschreibt den Zeitraum, in dem die Einreise gestattet ist. Das Visum des Typs M ist ab der Ausstellung 3 Monate gültig. Die Berechnung der Aufenthaltsdauer beginnt am Tag der Ankunft.

Welche Bedingungen beim Visaantrag auf ein Rentnervisum Thailand gelten, hängt von der Länge des geplanten Aufenthaltes ab.

Erforderliche Unterlagen für Rentnervisa Typ S und M

vollständig ausgefülltes Antragsformular (mindestens eine Unterkunft ist mit genauer Adresse, d. h. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, anzugeben)
Reisepass im Original und Kopie der Bildseite (mit einer Mindestgültigkeit am Tag der Ankunft in Thailand von mindestens 6 Monaten bei einmaliger Einreise und mindestens 18 Monaten bei 2- oder mehrmaliger Einreise).
1 farbiges Passbild
Kopie der Flugbestätigung
Kopie des Rentenbescheids (monatliche Rente von mind. 1.500 Euro)
falls der o. g. Betrag nicht erfüllt wird: Vermögensnachweise von mindestens 5.000 Euro in Form von Kontoauszügen der letzten 3 Monate (in Kopie)

VISUMSGEBÜHR
• 60 EURO für das Einmaliger-Einreise Visum
• 150 EURO für das Mehrmalige-Einreise Visum

Wenn Deine Ehefrau eine Thai ist dann ist ein anderer Visa-Typ, verheiratet mit Thaifrau.

Diejenigen, die mit einer Thai verheiratet sind, müssen die folgenden Dokumente vorlegen:

Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular mit einem 4 x 6 cm Passfoto, das innerhalb der letzten 6 Monate gemacht wurde
Gültiger Reisepass, der
- mindestens zwei leere Seiten hat
- ab dem Ankunftsdatum in Thailand noch mindestens sechs Monate gültig ist oder 18 Monate für die Beantragung des Jahresvisums
Nachweis einer angemessenen Finanzierung (20.000 Baht pro Person und 40.000 Baht pro Familie)
Kopie der Heiratsurkunde
Kopie des Reisepass des Ehemanns/der Thai-Ehefrau
Einkommensnachweis: Mindestens eine der beiden Parteien muss über ein Gesamteinkommen von mindestens € 1 000 pro Monat verfügen.
Wenn die/der AusländerIn nicht über das oben angeführte Mindesteinkommen verfügt, soll sie bzw. er eine Kontoeinlage in Thailand im Namen einer der beiden Parteien oder beider Parteien haben, die mindestens 400 000 Baht beträgt. Ein Nachweis der Kontoeinlage in den letzten 3 Monaten wird verlangt.

Ich nehme dabei immer Non-Immi-O-Single Entry um € 90,- und lasse dann weil ohne Ausreise, vor Ablauf der drei Monate das Visum vom Immigration-Office um weiter 2 Monate verlängern. Kostet dann 1.900 baht.
Nimmt man multiple Entry um € 150,- dann musst Du ausreisen und bekommst bei der Einreise wieder 3 Monate eingestempelt.