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Die Rettungsgasse haben wir in Österreich aus, aber sie wird des öfteren nicht gebildet oder von Leuten genutzt um schnell nach vorne zu kommen.
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Ich bin ein Gegner von denunzieren, aber diese Leute sollten damit ihren Führerschein verlieren.
Ich plädiere dafür, das wird zur Straftat erklärt.
Aber nochmal zu Thailand, es gibt nach meinem Wissen dazu keine Regelung!
Es wird aber in viel Foren so diskutiert, als gäbe es die Pflicht, eine Gasse zu bilden.
Ich frage dann immer, wo genau soll das passieren? Und bekomme aber keine Antwort darauf.
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So koennte grundsatzlich das "Gasse bilden" in TH aussehen.
Und so koente der textliche Vorschlage dafuer aussehen.
„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Nur, das kommt nicht hin.
Denn wo ist in TH "Außerortsstraßen" und wo hat es in D eine Ampel auf der Autobahn?
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Ich habe immer viele Diskussionen, mit Fahrschul-Pflicht- Goutierer. Die frage ich immer, WAS lehren denn die thailändischen Fahrschulengemäß Lehrplan (den es wohl bis heute nicht gibt) diesbezüglich ihren Fahrschüler?
Antwort habe ich darauf bis heute nicht bekommen!
Aber wofür braucht es dann Fahrschulen?
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Ich haenge das mal hier mit rein.
Ob einer seine Verletzungen ueberlebt, haengt ganz entscheidend davon ab, wie lange es dauert, bis er von einem Notarzt versorgt wird.
Hier das alte IST:
Nach der Alarmierung dauert es etwa 5 Minuten (Mittel), bis der Rettungswagen am Unfallort ist. Und im Mittel wird es auch wieder 5 Minuten dauern, bis er bei einem Notarzt ist.
Zeiten fuer Erste Hilfe Massnahmen des Rettungswagenfahrers, sind nicht beruecksichtigt und nicht dargestellt.
Der schwarze Balken darunter, hat keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, bezueglich der Werte. Damit soll nur die moegliche Verbesserung aufgezeigt werden.
Meiner Ansicht nach ist das hier in der Stadt bereits IST (!?), zumindest tagsueber. Ein Notarzt wird gleichzeitig alarmiert und der faehrt mit eigenem Fahrzeug zur Unfallstelle.
Er stellt die Transportfaehigkeit des ersten Verletzten her, der danach vom ersten Rettungswagen ins KH gebracht wird. Danach versorgt er, soweit vorhanden, weitere Verletzte.
Die Zeit bis zur Erstversorgung verkuerzt sich erheblich und es werden dadurch weniger Verletzte an der Unfallstelle und beim Transport versterben.
Durch "Gasse bilden", "Wegerecht", "Freie Bahn schaffen", ..... werden die Helfer nochmal schneller an der Unfallstelle sein.
Erste Hilfe Massnahmen durch andere Verkehrsteilnehmer sind auch nicht beruecksichtigt und in TH eher selten.
Aus meiner Sicht, gelten im IST, in beide Richtungen Sonderrechte, also Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn.
Im Soll gelten dann aber Sonderrechte nur fuer die Hinfahrt! Mit hergestellter Transportfaehigkeit, muesste das entfallen.
Es sei denn, der Notarzt wuerde etwas anderes anordnen .
Die Sonderrechte sind eine Gefahr fuer den Verkehr und muessen deswegen nur auf absolut notwendige Faelle beschraenkt werden.
Geändert von Siamfan (02.01.2020 um 23:31 Uhr)
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Der Rettungswagen muß nach der Notfallverordnung ins NÄCHSTE Krankenhaus fahren.
Auch wenn auf dem Rettungswagen "Privat-KH" draufsteht, darf er nicht am StaatsKH vorbei fahren.
Ist aber in Wirklichkeit nicht einhaltbar!
Ohne Einverständnis des Patienten zu der zu erwartenden Mehrkosten, darf er nicht alternativ in ein PKH gebracht werden.
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