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Thema: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich muss nochmal auf das zurueckkommen:
    „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

    – § 11 Abs. 2 StVO 2016
    Das ist die deutsche Regel , die man schnell fuer TH umformulieren koennte:
    [QUOTE]„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
    ENTWURFSVORSCHLAG

    [/QUOTE]
    Jetzt gab es einen Fall in den Medien, da hat ein Verkehrsteilnehmer dem Rettungswagenfahrer zum Schluss den Stinkefinger gezeigt und war bei allen unten durch, aber was war vorher?
    Er hat, obwohl es nicht im Gesetz steht, eine "Gasse gebildet" indem er rechts ran ist.
    Der Rettungswagenfahrer haette links an ihm vorbei (in der Gasse) fahren koennen. Er wollte aber, gerdaeaus weiter. Geradeaus haette er ja fahren koennen, aber eben links daneben.
    Er hat es aber nicht gemacht. Er muss sehr dicht aufgefahren sein, hat alle Beteiligten, inklusive dem Verletzten gefaehrdet, und hat viel, viel Zeit vergeudet.
    Er soll wohl auch noch (einhaendig?) mit seinem privatPhone gefilmt haben!?
    Es gab Begruendungen, bei dieser Geschwindigkeit haette er nicht nach links ausweichen koennen, das waere bei dem Fahrzeug zu gefaehrlich. Diese Entschuldigung verschlaegt mir den Atem!
    NIEMALS darf er ueber Sonderrechte eine Gefaehrdung erzeugen und die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeuges ueberschreiten.

    Diesem Rettungswagenfahrer gehoert eine letzte Verwarnung, und bei einer weiteren Ueberschreitung ist er als Rettungswagenfahrer nicht mehr einzusetzen.

    Aber zurueck zu der "Regelung", die es noch gar nicht gibt!
    Wo genau ist in TH "auf Autobahnen" und wo ist "ausserorts".
    Was ist an Ampeln an Autobahnen?
    Was ist an U-turns?


    Und immer wieder die Fragen, WAS lehren denn die Fahrschulen und WAS steht denn in deren Lehrplan zu diesem Thema drin???

    Die Polizei beruft sich immer nur auf "Ungebuehrliches Benehmen" und kann damit tatsaechlich eine Bestrafung und mehr herbei fuehren.

    Von mir an die Polizei die gleiche Frage, wie an die Fahrschulen (etwas abgewandelt), warum fuehrt die Polizei als Angehoerige der Verwaltung nicht die seit Jahren notwendige Gesetzesaenderung herbei? DAS ist die ureigenste Aufgabe der Verwaltung!

    Es so;; jetzt sogar drei Punkte Abzug geben!!!
    Wenn sie dagegen einen Rettungswagen im Einsatz blockieren und nicht nachgeben, werden ihnen gleich drei Punkte abgezogen.

    0 Not allowed! Not allowed!
    Geändert von Siamfan (19.01.2020 um 00:59 Uhr)

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