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Thema: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

  1. #1
    Inaktiv
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    Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    In Thailand faellt man immer von einem Extrem ins andere!
    Frueher hat sich kein Rettungswagenfahrer getraut, das Martinshorn etwas lauter zu drehen.

    Heute fahren einige auf ohne Ende, schreien, hupen zusaetzlich und stellen gedrehte Videos und Anschuldigungen ins Internet.


    Vielleicht sollten wir erstmal ein Blick ins Gesetz werfen, was da steht:

    Title 7: Emergency Vehicles

    Section 75 – Section 76
    http://driving-in-thailand.com/land-traffic-act/#07
    Da steht nichts!

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  2. #2
    Mitglied Avatar von Erwin
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Da steht nichts, das stimmt, aber hier wird ja nur ein Auszug aus den Gesetzen gegeben. Im thailaendischen Gesetzestext selbst steht eine ganze Menge ueber Emergency Vehicles. Es gibt im Internet auch (unmassgebliche) Uebersetzungen ins Englische, z.B. hier:

    http://web.krisdika.go.th/data/outsi...522_(1979).pdf

    Erwin

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  3. #3
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich habe amPC ein neues Windows bekommen. Da sind überall Sprachen verstellt, .... und ich kann kein PDF öffnen.
    CHAPTER VII
    EMERGENCY VEHICLE
    _______
    Section 75. While driving an emergency vehicle to perform the
    duties, the driver has the following rights:
    (1) to use blinking traffic light signal, siren sound signal, or other sound
    signal determined by the Commissioner-General;
    (2) to stop or park the vehicle at a no-parking area;
    (3) to drive faster than the determined speed limit;
    (4) to drive passing any stopping traffic signal or traffic sign; provided
    that the vehicle must be slowed down as appropriate;
    (5) to refrain from compliance with the provisions of this Act or the
    traffic regulation concerning driving lane, direction or turning conveyance determined.
    In the operation under paragraph one, the driver must be careful as
    appropriate for the case.
    Section 76. When a pedestrian, driver, rider or controller of animal
    sees an emergency vehicle using blinking traffic light signal, siren sound signal, or
    other sound signal determined by the Commissioner-General in the performance of
    duties, the pedestrian, driver, rider or controller of animal must allow the emergency
    vehicle pass first, by following the instructions as follows:
    (1) the pedestrian must stop and keep away to the edge of road or up
    to the safety zone or the nearest road shoulder;
    (2) the driver must stop or park conveyance at the left edge of the
    road, or in case there is a bus lane at the extreme left side of the road, he or she
    must stop or park conveyance at the lane next to the bus lane, but it is prohibited
    to stop or park conveyance at the junction;
    (3) the rider or controller of animal must control animal to stop at the
    edge of the road, but it is prohibited to stop at the junction.
    http://http://web.krisdika.go.th/dat...522_(1979).pdf
    Man kann sich auf nichts verlassen, aber da stehe ich zu!
    Ich dachte immer, ich hätte einen vollständigen Text!

    Ich habe das jetzt nur überflogen, aber das hat alles mit dem heutigen TH überhaupt nichts zu tun!!!
    Mit dem "Recht" und der heutigen Verkehrssituation, ist jeder Verkehrsteilnehmer überfordert.
    Und um es ganz klar zu sagen, die Fahrschulen können daran nichts (NICHTS) ändern.
    Würden die Fahrschulen einzeln, oder als Gesamtes irgendwas taugen, hätten sie längst eine Änderung herbei geführt.
    Das Problem ist nur, mit Abschreiben und Übersetzen, ist es bei den vielen Besonderheiten (nicht nur Linksverkehr), einfach nicht getan.
    Sorry, in D gab es den dummen Spruch, "es gibt viel zu tun, lassen wir es liegen". Auf Thai übersetzt könnte das lauten, "es gibt viel zu tun, lächeln wir es weg".
    Ich bin selbst Beamter und kann sogar über GUTE Beamtenwitze, lachen, aber sowas gab es schon vor 30-35 Jahren nicht mehr.

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  4. #4
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich habe den oben zitierten Text mal mit google uebersetzt:

    § 75. Während des Fahrens eines Einsatzfahrzeuges zur Durchführung des
    Pflichten hat der Fahrer folgende Rechte:
    (1) Verwenden eines blinkenden Ampelsignals, eines Sirenentonsignals oder eines anderen Tons
    vom Generalkommissar festgelegtes Signal;
    (2) das Fahrzeug an einem Parkverbot anzuhalten oder zu parken;
    (3) schneller als die festgelegte Höchstgeschwindigkeit zu fahren;
    (4) Vorbeifahren an einer Ampel oder einem Verkehrszeichen; unter der Voraussetzung
    dass das Fahrzeug gegebenenfalls abgebremst werden muss;
    (5) die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Gesetzes zu unterlassen
    Verkehrsregelung bezüglich Fahrspur, Fahrtrichtung oder Abbiegetransport bestimmt.
    Bei der Bedienung nach Absatz 1 muss der Fahrer möglichst vorsichtig sein
    passend für den Fall.

    § 76. Als Fußgänger, Fahrer, Reiter oder Beherrscher eines Tieres
    sieht ein Notfallfahrzeug mit blinkendem Ampelsignal, Sirenensignal oder
    anderes Tonsignal, das vom Generalkommissar bei der Aufführung von
    Pflichten muss der Fußgänger, Fahrer, Reiter oder Beherrscher des Tieres den Notfall ermöglichen
    Fahrzeugpass zuerst, indem Sie die Anweisungen wie folgt befolgen:
    (1) Der Fußgänger muss anhalten und sich am Straßenrand oder aufwärts halten
    zur Sicherheitszone oder zur nächsten Straßenkante;
    (2) Der Fahrer muss die Beförderung am linken Rand des Fahrzeugs anhalten oder parken
    Straße, oder falls es eine Busspur ganz links auf der Straße gibt, er oder sie
    Die Beförderung muss auf der Fahrspur neben der Busspur gestoppt oder abgestellt werden, dies ist jedoch verboten
    die Beförderung an der Kreuzung zu stoppen oder zu parken;
    (3) Der Reiter oder Beherrscher des Tieres muss das Tier so kontrollieren, dass es an der Station anhält
    Straßenrand, aber es ist verboten, an der Kreuzung zu stoppen.
    Die Uebersetzung ist etwas holprig, aber brauchbar!

    Der Inhalt ist voll ungenuegend!

    Ich kenne Fahrschulen in TH nur so:
    -"learning by doing", also praktisches fahren (meist mit dem eigenen Fahrzeug; ohne Doppelbedienung; ohne geeignete Versicherung)

    - theoretische Pruefung mit "praktischer Unterstuetzung" des Fahrlehrers (da hat sich aber seit der Reformregierung etwas geaendert)

    Die grossen "Fahrschulen" der Fahrzeughersteller , sind meist ueberhaupt keine Fahrschule im herkoemmlichen Sinne, die fuehren ueberwiegend Einweisungsfahrten durch, was ich fuer sehr wichtig halte!!

    Ansonsten ist das eher wieder eine Geschichtsfaelschung der Propaganda (nicht der Regierung! frueher auch Luegenpresse)


    Ein Beispiel im Detail:
    (3) schneller als die festgelegte Höchstgeschwindigkeit zu fahren;
    DAS kann man so nicht stehen lassen!
    In der Ortschaft, wo 50km/h Hoechstgeschwindigkeit ist, darf er auch schneller fahren, aber er darf niemals schneller fahren, wie die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit seines Fahrzeuges!
    Jedes Fahrzeug hat vom Werk aus eine Zulassung. Wird daran etwas veraendert, braucht es dafuer eine Ergaenzung der Zulassung!
    Die meisten Krankenwagen (umgebauter Van) haben einen sehr hohen Schwerpunkt. Wenn der Patient, waehrend der Fahrt auch noch vom Personal (stehend) betreut wird, darf eben die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit fuer den Rettungswagen nur so hoch sein, dass keine Gefaehrdung entsteht.
    80-90 km/h ist aus meiner Sicht, das Hoechste der Gefuehle!

    Es geht bei Sonder- und Wegerechte nicht darum, es werden neue Geschwindigkeitsrekorde gebrochen und die Pizza wird nicht kalt.

    Vorrang hat immer, er kommt sicher und schnell ans Ziel.

    Er soll nicht irgendwo vor Ampeln oder in Staus stehen. Da geht sehr viel Zeit verloren.

    Mit Raserei gefaehrdet man den Verletzten, die Begleiter, die anderen Verkehrsteilnehmer und der Fahrer sich selbst!

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    Geändert von Siamfan (25.12.2019 um 03:17 Uhr)

  5. #5
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    In D ist das alles und fuer jeden geregelt:

    Rettungsgasse
    https://www.adac.de/verkehr/recht/ve...rettungsgasse/
    https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse
    „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

    – § 11 Abs. 2 StVO 2016
    Wegerecht (freie Bahn)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wegere...verkehrsrecht)
    https://th-h.de/law/sandrd/sonderwegerecht/
    !! Sehr guter Artikel!!

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html

    Sonderrechte
    https://de.wikipedia.org/wiki/Sonder...rkehrsordnung)
    https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html

    Wer das alles nur mal grob ueberfliegt, dem sollte schnell klar werden, die "Regelung" in TH ist NICHT ausreichend.

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  6. #6
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Die Rettungsgasse haben wir in Österreich aus, aber sie wird des öfteren nicht gebildet oder von Leuten genutzt um schnell nach vorne zu kommen.

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  7. #7
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Zitat Zitat von wein4tler Beitrag anzeigen
    Die Rettungsgasse haben wir in Österreich aus, aber sie wird des öfteren nicht gebildet oder von Leuten genutzt um schnell nach vorne zu kommen.
    Ich bin ein Gegner von denunzieren, aber diese Leute sollten damit ihren Führerschein verlieren.
    Ich plädiere dafür, das wird zur Straftat erklärt.
    Aber nochmal zu Thailand, es gibt nach meinem Wissen dazu keine Regelung!
    Es wird aber in viel Foren so diskutiert, als gäbe es die Pflicht, eine Gasse zu bilden.
    Ich frage dann immer, wo genau soll das passieren? Und bekomme aber keine Antwort darauf.

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  8. #8
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Name:  GasseBildn1.jpg
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    So koennte grundsatzlich das "Gasse bilden" in TH aussehen.

    Name:  GasseBilden2.jpg
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    Und so koente der textliche Vorschlage dafuer aussehen.
    „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt*geschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst rechten und dem unmittelbar links daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

    Nur, das kommt nicht hin.

    Denn wo ist in TH "Außerortsstraßen" und wo hat es in D eine Ampel auf der Autobahn?

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  9. #9
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich habe immer viele Diskussionen, mit Fahrschul-Pflicht- Goutierer. Die frage ich immer, WAS lehren denn die thailändischen Fahrschulengemäß Lehrplan (den es wohl bis heute nicht gibt) diesbezüglich ihren Fahrschüler?
    Antwort habe ich darauf bis heute nicht bekommen!
    Aber wofür braucht es dann Fahrschulen?

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  10. #10
    Inaktiv
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    AW: Blaulicht, Ta-Tue-Ta-Ta

    Ich haenge das mal hier mit rein.
    Ob einer seine Verletzungen ueberlebt, haengt ganz entscheidend davon ab, wie lange es dauert, bis er von einem Notarzt versorgt wird.

    Hier das alte IST:
    Name:  Notfall IST.jpg
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    Nach der Alarmierung dauert es etwa 5 Minuten (Mittel), bis der Rettungswagen am Unfallort ist. Und im Mittel wird es auch wieder 5 Minuten dauern, bis er bei einem Notarzt ist.
    Zeiten fuer Erste Hilfe Massnahmen des Rettungswagenfahrers, sind nicht beruecksichtigt und nicht dargestellt.
    Der schwarze Balken darunter, hat keinerlei Anspruch auf Richtigkeit, bezueglich der Werte. Damit soll nur die moegliche Verbesserung aufgezeigt werden.


    Name:  Notfall Notarzt.jpg
Hits: 392
Größe:  62,9 KB
    Meiner Ansicht nach ist das hier in der Stadt bereits IST (!?), zumindest tagsueber. Ein Notarzt wird gleichzeitig alarmiert und der faehrt mit eigenem Fahrzeug zur Unfallstelle.
    Er stellt die Transportfaehigkeit des ersten Verletzten her, der danach vom ersten Rettungswagen ins KH gebracht wird. Danach versorgt er, soweit vorhanden, weitere Verletzte.
    Die Zeit bis zur Erstversorgung verkuerzt sich erheblich und es werden dadurch weniger Verletzte an der Unfallstelle und beim Transport versterben.



    Name:  Notfall Notarzt GasseBilden.jpg
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    Durch "Gasse bilden", "Wegerecht", "Freie Bahn schaffen", ..... werden die Helfer nochmal schneller an der Unfallstelle sein.


    Erste Hilfe Massnahmen durch andere Verkehrsteilnehmer sind auch nicht beruecksichtigt und in TH eher selten.

    Aus meiner Sicht, gelten im IST, in beide Richtungen Sonderrechte, also Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn.
    Im Soll gelten dann aber Sonderrechte nur fuer die Hinfahrt! Mit hergestellter Transportfaehigkeit, muesste das entfallen.
    Es sei denn, der Notarzt wuerde etwas anderes anordnen .
    Die Sonderrechte sind eine Gefahr fuer den Verkehr und muessen deswegen nur auf absolut notwendige Faelle beschraenkt werden.

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    Geändert von Siamfan (03.01.2020 um 00:31 Uhr)

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