Der Rettungswagen muß nach der Notfallverordnung ins NÄCHSTE Krankenhaus fahren.
Auch wenn auf dem Rettungswagen "Privat-KH" draufsteht, darf er nicht am StaatsKH vorbei fahren.
Ist aber in Wirklichkeit nicht einhaltbar!

Ohne Einverständnis des Patienten zu der zu erwartenden Mehrkosten, darf er nicht alternativ in ein PKH gebracht werden.