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Thema: Die mia will nach Deutschland?

  1. #21
    Gast
    Ich finde dies gut.

    Denn sollte wirklich Liebe der Hintergrund sein, wird auch diese Hürde genommen. Für andere geschäftliche Gründe, gibt es dann Länder mit einfacherer Einreise. Zudem werden Schnellschuss - Verheiratungen ein wenig erschwert.

    Manchmal muss der Staat halt auch sein Völkchen vor sich selber schützen.

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  2. #22
    Daniel Sun
    Gast
    Ich habe noch mal nach dem Link gesucht, finde ihn aber nicht mehr wieder....

    Also ich hatte es so verstanden, wie ich es beschrieben habe, laß mich aber gern eines besseren belehren. Vielleicht kann ja noch jemand etwas nachweisliches hinzufügen.

    Gruß Daniel

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  3. #23
    Gast
    Änderung des Zuwanderungsgesetzes wird in Kraft treten
    In Kürze wird das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft treten (das genaue Datum ist noch nicht bekannt).
    Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
    Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse? Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu ziehen, muss er bereits bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können.
    Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z. B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.

    Quelle: Das Pattayablatt vom 28.08.07

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  4. #24
    guenny
    Gast
    Wen es ganz genau interessiert, der sollte sich die Seite des BaWü-Justizministeriums anschauen,
    hier der Link
    Da gibts auch eine gute Synopse des geltenden mit dme geplanten, also neuen Recht des 2. Änderungsgesetzes, Aufenthaltsgesetz.

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  5. #25
    guenny
    Gast
    Und als Ergänzung,
    für die potentiellen Ehemänner von Thaifrauen, der neue Wortlaut des Gesetzes, der entscheidende Paragraf:


    § 28 Familiennachzug zu Deutschen
    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
    1. Ehegatten eines Deutschen,
    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
    (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltser-laubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
    (3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufent-haltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.
    (4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
    (5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

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  6. #26
    Gast
    Mann, wat für'n Kauderwelsch.

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  7. #27
    Der Geschäftsführer Avatar von Enrico
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    Danke guenny, so past es auch wieder mit dem GG. Bleibt nur zu hoffen das auch die Ämter das lesen.

    PS: Sawee hat ja nun auch von Anfang an diesen Integrationskurs auferlegt bekommen, wegen der Staatsbürgerschaft mal. Aber die wollen wir eh nicht, hehe.
    Diverse Kurse hat sich auch schon belegt, aber die bringen alle hier im Osten nicht viel, da 99% der Teilnehmer Russen sind und die meisten Lehrer hier dann auch mit denen auf russisch reden können.

    Das meiste hat sie bissher mit Hilfe von Büchern und Lernprogrammen sich selbst erlernt. Und wenn sie will kann sie auch sehr gut schon deutsch.

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  8. #28
    guenny
    Gast
    Ich finde das alles gar nicht so schlimm.
    Was ist so schlecht daran, wenn die Mia bevor sie nach Deutschland kommt ein bischen Deutsch kann?
    wir verlangen Integration, Deutschkenntnisse etc von allen Ausländern nur bei der eigenen Mia machen wir Ausnahmen?
    Meine Frau hatte - durch unsere Kontakte und Zusammentreffen - vor der Einreise auch ohne Gesetz einfache Deutschkenntnisse. Und sie ist hier in die Schule gegangen auf unsere Kosten, ohne Gesetz. Das ist doch wohl normal sowas, oder nicht?
    Ich hol mir doch keine Arbeitssklavin ins Haus, der ich ihre Pflichten per Zeichensprache beibringe sondern eine Ehefrau. Das sollte nicht vergessen werden.
    Wie im Nitty diese Diskussion läuft mit "Rassegesetz" oder so finde ich einfach nur scheisse. Da werden verschiedene Dinge miteinander vermischt, die nicht vermischt gehören. Und ich persönlich finde das stellen von Anforderungen normal für Einreisewillige oder Einwanderer, in den meisten Einwanderungsländern ist sowas so selbstverständlich, dass niemand darüber spricht oder gar jammert.

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  9. #29
    Gast
    Ist es nicht bezeichnend, dass gerade in dem einen Forum besonders geschrien wird ?

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  10. #30
    Der Geschäftsführer Avatar von Enrico
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    Logisch guenny, die Sprache lernen sollte der Partner schon. Kommt ja auch von alleine.

    Ich fand es nur schlimm dies als Vorraussetzung des zusammenlebens von Ehepartnern zu machen. Darum gings mir. Und wenn sie weiter auf diesen Integrationskurs pochen und Sawee nicht ohne den den ständigen Aufenthaltstittel bekommt, meinetwegen. Dann gehn wir halt einmal im Jahr zum Amt.

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