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Thema: Die mia will nach Deutschland?

  1. #41
    Daniel Sun
    Gast
    die nicht im Besitz der von der Deutschen Botschaft geforderten Zertifikation A1 des Goethe - Institutes sind seit Beginn dieser Woche abgewiesen
    Das ist doch, in meien Augen, schon wieder eine Frechheit sonder gleichen.
    Ich denke mal, es wird auch welche geben, die dieses Zertifikat nicht haben, und dennoch ganz passabel die Deutschesprache können.

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  2. #42
    Gast
    Zitat Zitat von Daniel Sun
    Das ist doch, in meien Augen, schon wieder eine Frechheit sonder gleichen.
    Ich denke mal, es wird auch welche geben, die dieses Zertifikat nicht haben, und dennoch ganz passabel die Deutschesprache können.
    Ist doch bei Übersetzungen von Thaidokumenten ins Deutsche das Selbe. wird nur akzeptiert von Firmen auf ner entsprechenden Liste.

    Wenn dies nicht wäre könnte man ja eine Sprachkursbescheinigung selbst ausdrucken , oder ? :aetsch:

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  3. #43
    Daniel Sun
    Gast
    Man könnte auch einfach einen Test machen...
    ...oder man sagt halt gleich, es muß ein Zertifikat vom Goetheinstitut vorliegen. Aber im Gesetzt, stand halt nur das man einfache Sprachkenntnisse vorweisen muß.

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  4. #44
    Gast
    Vielleicht ist dies dann einfach Sache der Botschaft wie sie das regeln wollen?. Also in der Schweiz ist es oft so, dass mal so ne Gesetzesschwarte abgesegnet wird und das Feintuning dann noch mit Hilfe der betroffenen Stellen erarbeitet wird.

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  5. #45
    Daniel Sun
    Gast
    Durch aus möglich, aber was soll das?
    Es muß doch wohl jedem selbst überlassen sein, wie er/sie zu Sprachkenntnissen gelangt. Hauptsache ist doch wohl, dass das Ergebniss paßt.

    Wenn ich mir vorstelle, da lebt vielleicht ein Deutsche 10 Jahre (oder wie lange auch immer) mit seiner thailändischen Frau in Thailand. Die "Haussprache" war die ganze Zeit über Deutsch, warum soll dann diese Frau noch eine Kurs an dem Goethe Institut absolvieren?

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  6. #46
    Gast
    Wie soll so ein Test auf der Botschaft aussehen ?

    Mündliche und schriftliche Prüfung - bei dem Andrang..... Wer übernimmt die Kosten für das dann wohl dringend benötigte Personal? ...in einer Zeit, wo alle sparen wollen/sollen/müssen.

    Wegen dem Goethe Institut. Jo, das riecht durchaus nach Vetternwirtschaft.

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  7. #47
    Daniel Sun
    Gast
    Wie so ein Test aussehen soll, kann ich dir nicht sagen. Ist auch nicht meine Aufgabe mir darüber gedanken zu machen. Das sollten diejenigen übernehmen, die solche Gesetzte verabschieden. Es muß halt auch immer die Durchführbarkeit betrachtet werden, doch wer macht das schon?

    Aber genau auf diese Vetternwirtschaft, darauf wollte ich hinaus....

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  8. #48
    Gast
    Als ich mal vor Jahren Dokumente legalisieren musst auf der Botschaft, wurden mir drei Übersetzungsbüros benannt, von dennen sie es akzeptierten.

    Naja, irgendwie wurde ich den Eindruck nie los, dass diese Büros der Botschaft eine gewisse Dankbarkeit zukommen liess.

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  9. #49
    guenny
    Gast
    Leute, lasst die Kuh im Stall und macht die Leute auf der Botschaft nicht schlechter als sie sind.
    Zunächst mal haben die ein Gesetz zu vollziehen. Und das was Phommel schrieb, wird auch hier passieren: Diverse Erfahrungen mit dem Gesetz werden dazu führen, dass man in Zukunft differenziert. Jemand, der seit Jahren in LOS verheiratet ist, dort mit Frau wohnt wird sicher in Bälde sofort ein Visum für die Frau bekommen wenn er mal nach Deutschland will oder gar ganz zurück will mit Familie. Haben die Kinder, ist es eh egal, dann zählen die Sprachkenntnisse nicht.
    Und dann wird die Botschaft wohl bei persönlicher Vorsprache nach eigenem Eindruck entscheiden, dass Sprachkenntnisse vorhanden sind.
    Andererseits, wie soll denn, wenn nicht durch einen Kurs beim Goetheinstitut o.ä. der Nachweis geführt werden? Niemand wird doch ernsthaft verlangen, dass eine Botschaft Personal einstellt um Sprachprüfungen abzunehmen.
    Kali,
    ich sehs nicht so streng wie du. Es ist keine Menschenverachtung oder Verletzung von Grundrechten wenn der Staat für die Einwanderung nach Deutschland einfache Grundkenntnisse der Sprache verlangt.
    Und ich sehs auch nicht als Abzocke o.ä. an, wenn denjenigen, die individuelle Leistungen des Staates nachfragen auch dafür bezahlen sollen.

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  10. #50
    Gast
    [quote="guenny"]Es ist keine Menschenverachtung oder Verletzung von Grundrechten wenn der Staat für die Einwanderung nach Deutschland einfache Grundkenntnisse der Sprache verlangt.[quote]

    Drehen wir doch mal den Spiess um.

    Endziel einer solchen Zusammenfügung ist ja, dass die Frau schlussendlich auch im Besitz des Deutschen Passes ist.

    Und nun eine kleine Bemerkung:
    Wie es ausschaut, wenn der ausländische Ehemann den Thaipass haben möchte, muss ich wohl nimmer gross erwähnen.

    Deshalb ist meiner Meinung nach die ganze Diskussion hinfällig. Finde es völlig Legitm, wenn da andere Länder halt auch ein wenig nachziehen.

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