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Erste Klage gegen das Zuwanderungsgesetz?
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Zuwan ... 70,2404313
In fünf jahren wissen wir dann, vielleicht, mehr.
Grüße
Volker
Volker, warum so pessimistisch? Finde es gut, dass schon einmal medientechnisch etwas laeuft. Soll schon ein paar Versuche gegeben haben, die aber aus Mediensicht nicht reizvoll war.
Auch wenn es 5 Jahre andauern soll, der erste Schritt wurde getaetigt.
Hast schoch recht, odd,,dasses gut ist, dass da was läuft aber bis die Sache vor Gericht verhndelt wird, gehen mind. 2-3 Jahre ins Land, wer will schon, so lange, auf eine Frau warten?
Grüße
Volker
Joooo ... ist auch so. Mit 'Zertifikat' ist auch nur die Bescheinigung des Goethe Instituts über den bestandenen Test gemeint. Es ist nicht zwingend notwendig beim Goethe Institut Kurse besucht zu habe, lediglich die Prüfung muß dort abgelegt werden. Wo genau gelernt wird bleibt dem Sprachschüler selbst überlassen, wie ebenfalls.Man könnte auch einfach einen Test machen..
Wir haben (nach dem Erwerb von Selbstlernkursen) uns ja jetzt doch zu einem Kurs entschieden.
Nunja, ebenfalls in UTH, ich habe mit der thailändischen Lehrerin telefonierte hatte ich einen guten Eindruck. Wir hatten als ich da war einmal eine andere Sprachschule - die im Obergeschoss des Robinson Centers - besichtigt, die keinen sonderlich vertrauenerweckenden Eindruck machte.inen Deutschkurs in Udon Thani zu machen. Nachdem ich versucht hatte mit dem Lehrer, in Deutsch, zu telefonieren, habe ich die Zahlungen für diesen Kurs eingestellt. Der konnte so gut wie kein Deutsch.
Aus recht simplen Grund, zu all den 'Ausnahmeländern' bestehen Bilatterale Regelungen, die der änderung des Zuwanderungsgesetz widersprächen. Daher hat man sie ausgenommen. (Ähnlich auch EU Länder, wo Niederlassungsfreiheit besteht.)warum trifft dan dieses Gesetz für Einreisende aus Japan z.B. (da hat Daniel recht) nicht zu?
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