Falls jemand die Absicht hat in absehbarer Zeit sein Frau/Freundin/L.A.G. nach Deutschland zu holen sollte er diese neue Regelung beachten:

In Kürze wird das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft treten (das genaue Datum ist noch nicht bekannt).
Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins
Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
| Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?
Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu ziehen, muss er bereits bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und
andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können.
Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
Informationen hinsichtlich des Ehegattennachzugs
nach Deutschland

Am Dienstag, den 02. Oktober 2007, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr wird im Amari Orchid Resort & Tower der nächste Konsularsprechtag der Botschaft für deutsche Staatsangehörige in Pattaya stattfinden.
Neben dem Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, Herrn Gerhard Einheuser, werden weitere Mitarbeiter der Botschaft als Ansprechpartner für Ihre konsularische Fragen und Probleme vor Ort sein. Herr Botschafter Dr. Brümmer wird voraussichtlich ebenfalls teilnehmen.
Bei manchen Anliegen empfiehlt es sich, vor dem Konsularsprechtag mit dem Rechts- und Konsularreferat der Botschaft Kontakt aufzunehmen, um eventuell notwendige Vorbereitungen zu treffen. Der konsularische Service umfasst sowohl die Beglaubigung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke als auch die Beratung in Pass- und Visaangelegenheiten. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass an diesem Tag keine Pässe und Visa ausgestellt werden können.
Ebensowenig können Beurkundungen vorgenommen werden.
| Wie können einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikatdes Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 “Start Deutsch1” beigefügt wird. Die Goethe-Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und Sprachprüfungen anbieten.
Informationen zu den Anfängerkursen und der Prüfung „Start Deutsch1“ bietet das Goethe-Institut Bangkok auf seiner Homepage http://goethe.de/ins/th/ban/lrn/all/deindex.htm
an. Über weitere Einzelheiten wird die Botschaft in Bangkok zu gegebener Zeit informieren.

Quelle: Newsletter der Deutschen Botschaft Bangkok