Vermieter sind von den neuen Maßnahmen des Amtes für Verbraucherschutz nicht begeistert
30. Mai 2018
Bangkok. Seit dem 1. Mai 2018 hat das Amt für Verbraucherschutz eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern bzw. Mietern eingeführt. Jetzt wenden sich die Vermieter von Häusern, Wohnungen oder gewerblichen Räumen, die ihre Einnahmen und ihre bisherigen Rechte als bedroht fühlen, mit einer Petition an Premierminister Prayuth Chan o-cha.

Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehören unter anderem, dass Vermieter die Gebühren für Strom und Wasser nicht mehr selber festlegen können, sondern sich an die Vorgaben und Gebühren der Wasser- bzw. Stromwerke halten müssen. Bisher war es für die Vermieter selbstverständlich, auf den Strom- bzw. Wasserpreis 1 bis 2 Baht aufzuschlagen und dem Endverbraucher bzw. ihren Mietern in Rechnung stellen. Das ist ab dem 1. Mai verboten.

Eine zweite ab dem 1. Mai eingeführte Maßnahme verbietet es den Vermietern ebenfalls, die Einrichtungsgegenstände oder das Eigentums eines Mieters aus dem Haus oder der Wohnung zu entfernen. Ob der Mieter vorher gegen seinen Mietvertrag verstoßen hat, spielt dabei keine Rolle. Ab dem 1.Mai liegt diese Entscheidung bzw. das Entfernen von Gegenständen einzig und allein in der Gewalt und im Ermessen der Gerichte. Der Vermieter ist also gezwungen, zuerst den Fall einem Gericht zu übergeben, bevor er sich an dem Eigentum des Mieters „ vergreifen „ darf.

Eine weitere neue Regelung betrifft die abgeschlossenen Mietverträge. Ebenfalls ab dem 1. Mai haben Mieter das Recht, einen Mietvertrag jederzeit vor dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum ohne Angabe von Gründen zu kündigen