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Thema: Touristenvisa ggf non immigration O

  1. #1
    Gast

    Touristenvisa ggf non immigration O

    Hallo Freunde,
    hatte zwar den Jahresvisathreat gelesen, konnte aber keine entsprechende Antwort finden, deshalb hier ein neuer.

    Ein Bekannter von seiner Thaifrau getrennt lebend, die er aber monatlich finanziell unterstützt, besitzt nur ein Touristenvisa. Nun gab es Gerüchte (?), dass nur 2 Touristenvisen pro Jahr ausgestellt werden. Dies wäre für mich neu. Weiss einer von euch näheres?

    Desweiteren könnte er, obwohl nicht mit ihr zusammenlebend noch das non immigration O beantragen?

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  2. #2
    Gast

    Re: Touristenvisa ggf non immigration O

    Zitat Zitat von Phu Yai
    Desweiteren könnte er, obwohl nicht mit ihr zusammenlebend noch das non immigration O beantragen?

    Soviel ich weis könnte er trotzdem das O beantragen wenn er a) ne Rente über 60'000 im Monat oder ein thailändisches Bankkonto mit 800'000 Bt drauf nachweisen kann.


    Dies ist mein Halbwissen. Vielleicht weis ja noch jemand etwas genaueres.

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  3. #3
    Gast
    Danke Phommel,

    dies setzt aber voraus, dass er 50 Jahre alt ist.

    Hatte eher an ein 3 monatiges Visa gedacht.

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  4. #4
    guenny
    Gast
    Mein Halbwissen:
    Solange er verheiratet ist, kann er unter Vorlage der Heiratsurkunde das Non Immigrant O beantragen, wer wills ihm verwehren? Es wird ja nicht das Einverständnis der Frau abgefragt.
    Das Bankguthaben beträgt für verheiratete 400.000 THB, das Einkommen halb soviel wie beim Rentervisa, das Alter spielt hier auch keine Rolle, Visa wird ja für verheiratet mit Thai ausgestellt. Einkommen und Guthaben können auch gemischt sein.

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  5. #5
    Gast
    @ Günny,
    bist Du mit den 400.000 für 3 Monate sicher?

    Hatte denke ich etwas mit 40.000 in Erinnerung, kann mich aber auch täuschen.

    Vielen Dank aber für die Info

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  6. #6
    guenny
    Gast
    Zitat Zitat von Phu Yai
    @ Günny,
    bist Du mit den 400.000 für 3 Monate sicher?
    Der Betrag gilt für das Non immigrant o, für ein 3-Monats-Tourivisum muss er kein Konto und kein Guthaben nachweisen.

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  7. #7
    Gast

    Re: Touristenvisa ggf non immigration O

    Zitat Zitat von Phu Yai
    Hallo Freunde,
    hatte zwar den Jahresvisathreat gelesen, konnte aber keine entsprechende Antwort finden, deshalb hier ein neuer.

    Ein Bekannter von seiner Thaifrau getrennt lebend, die er aber monatlich finanziell unterstützt, besitzt nur ein Touristenvisa. Nun gab es Gerüchte (?), dass nur 2 Touristenvisen pro Jahr ausgestellt werden. Dies wäre für mich neu. Weiss einer von euch näheres?

    Desweiteren könnte er, obwohl nicht mit ihr zusammenlebend noch das non immigration O beantragen?
    Wie das bei den Thailaendischen Konsulaten/der thailaendischen Botschaft gehandhabt wird, weiss ich nicht(bezogen auf's Non Immigrant 0 Visum).
    Bei den Antraegen auf Aufenthaltsverlaengerung, die man hier in Thailand bei der Immigration stellt:Nun ja,es werden wohl auch Hausbesuche gemacht und die Nachbarn befragt,ob ein Zusammenleben tatsaechlich stattfindet und das unter Umstaenden ueber einen Zeitraum von 3 Monaten.

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  8. #8
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Hua Hin
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    Hi Leute,
    da mich das Thema Visapolitik in Thailand bald betreffen wird, liest man
    sich ja überall so ein bisschen rum. Leider scheint sich diese Thematik
    wirklich zu verschärfen, wenn ich diesen Leserbrief aus dem Farang
    richtig interpretiere. Und dieser besagte Mann ist auch noch mit einer
    Thai verheiratet und über 50 Jahre alt.

    Quelle: der Farang

    Zum Thema Visum-Wirrwarr
    Da ich erst kürzlich das “Familien-Visum” beantragt hatte, teile ich Ihnen hier mit, welche Unterlagen momentan von der Thai-Immigration in Jomtien/Pattaya verlangt werden. Die Angaben beziehen sich auf mit einer Thailänderin verheiratete Personen. Vorab will ich betonen, dass ich von den Beamten auf der Immigration sehr freundlich und höflich bedient worden bin. Ich empfehle jeder Person, die bei der Immigration vorsprechen muss, sich gemäss den gegebenen Sitten zu kleiden. Im T-Shirt oder gar “oben ohne” vorzusprechen, halte ich für völlig daneben. Die Beamten der Immigration kleiden sich ja schliesslich auch anständig. Ein gepflegtes Aussehen ist bereits die halbe Miete.

    Die wichtigsten Voraussetzungen für ein Familienvisum sind: Einreise mittels eines Non-Immigrant-Visums “O”. Man muss das Alter von 50 Jahren erreicht haben und muss zwingend über eine Pension verfügen können. Wenn letzteres noch nicht vorhanden, dann braucht man eine Bestätigung über ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB (mit Thai verheiratet) bzw. 65.000 THB (nicht mit Thai verheiratet), z.B. von einer Versicherung, Bank oder einer ausländischen Firma. Vorher hatte es gereicht, wenn man ein Sparbuch mit einem Vermögen von THB 400.000 (mit Thai verheiratet), bzw. THB 800.000 (nicht mit Thai verheiratet) hatte. Ich hatte mehrere Sparhefte dabei und konnte genügend Vermögen vorweisen. Dies hat die Immigration absolut nicht interessiert, es ist nicht mehr relevant, wie viele Vermögen Sie in Thailand haben (Gilt für neue Anträge seit Oktober 06). Nun zurück zu dieser Bestätigung über ein monatliches Einkommen. Ab jetzt wird es etwas kompliziert.

    Ich hatte nun also diese Bestätigung bekommen, erst einmal in deutsch. Diese Bestätigung musste natürlich im Original vorhanden und mit einer Unterschrift versehen sein. Der nächste Schritt war, dass diese Unterschrift, in meinem Fall von der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt beglaubigt werden musste. Danach musste alles ins Thailändische übersetzt werden, und zum Schluss durfte ich mit diesem Dokument auf die Schweizer Botschaft nach Bangkok reisen, um den Stempel und die Unterschrift von der Staatskanzlei in Basel beglaubigen zu lassen..... Geschafft!!

    Das war aber noch nicht alles. Als weiteres wurde verlangt: 2 Passphotos, 2 private Photos von mir und meiner Frau zusammen, ein Lageplan mit der genauen Aufzeichnung wo ich wohne, 1 Photo von den Räumlichkeiten und ein Photo mit der Aussenansicht des Hauses. Nicht zu vergessen ist der Strafregisterauszug des vorherigen Wohnortes im Ausland.

    Auf die ärztliche Gesundheitsbescheinigung wurde verzichtet, da ich sie aber hatte, wurde sie trotzdem einbehalten.

    Wenn alle diese Dokumente vorhanden sind, müssen diese 2 Mal kopiert werden. Die Originale werden von der Immigration eingesehen und anschliessend an den Antragsteller zurückgegeben. Die Kosten von THB 1.900.- sind sofort zu bezahlen. Sie werden im Fall einer Ablehnung des Antrages nicht zurückerstattet.

    Eine Woche später bekam ich Besuch von einem Beamten der Immigration. Dieser verlangte einen thailändischen Zeugen, der mit seiner Unterschrift bestätigt, dass ich und meine Frau wirklich zusammenleben. Zusätzlich musste der Zeuge Kopien seiner ID-Karte abgeben.

    Das ist nun die vorläufige Situation bis heute. Ich habe im Februar erneut bei der Immigration vorzusprechen und bin gespannt, wie es weitergehen wird.

    Mit freundlichen Grüssen

    P.P. (Name der Red. bekannt)

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  9. #9
    Gast
    @Hua Hin
    ich hatte es bereits schon einmal geschrieben; die Zeitschrift "Der Farang" mag eine zuverlässige Quelle sein, wenn sich verschiedene Landsleute über die Qualifikation der pattayanischen Bardamenwelt informieren möchte; hinsichtlich der Berichterstattung bzgl. der verschiedenen Visa - Arten sollte man sich tunlichst nicht auf diese Blödzeitung verlassen.

    @all
    Auch das hatte ich in diesem und anderen Foren bereits mehrfach geschrieben; es ist mehr als leichtfertig, hinsichtlich der Visavergabepraxis der thailändischen Immigrations - Offices Tipps zu geben und diese dann auch noch als verlässlich zu bezeichnen. Der Ermessensspielraum der einzelnen Immis, ja sogar der einzelnen Beamten ist, viel zu groß und hängt zu viel von äußeren Bedingungen ab (die teilweise auch von dem Antragsteller nicht beeinflusst werden können), als dass man hier allgemein gültige Hinweise geben könnte. Natürlich will ich hier den einzelnen Berichterstattern nicht unterstellen, dass sie nicht die Wahrheit berichten; nur, es ist eine subjektive Wahrheit, bezogen auf die Situation des antwortenden Tippgebers.

    Walter

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  10. #10
    Gast

    praezision

    Hallo Walter und @all,
    in diesem Zusammenhang will ich mein Post hier "Di 30 Jan, 2007 07:40" nochmal praezisieren.Es bezieht sich nur auf verheiratete Ehepaare.Nicht auf zusammenlebende Menschen.
    Und es ist sicher wichtig genau zu wissen, was man beantragt und welche Voraussetzungen man dafuer benoetigt.Und sicher ist auch wichtig welchen Eindruck der Immigrationofficer von dem Antragsteller hat.
    Und Fragen sollte auch immer derjenige, der betroffen ist.Fragen fuer Bekannte haben die Angewohnheit, halbwahr oder falsch beantwortet zu werden.
    Wenn im Farang zwingend von Pension geschrieben wird, ist das schlichtweg halbwahr, es geht auch eine Rente."Allgemeiner Sprachgebrauch" und genaue Definition stimmen schon nicht ueberein.Mag auch an verschiedenen Bedeutungen in der Schweiz und in Deutschland und in Oesterreich liegen.

    Meine persoenliche Erfahrung: fuer mich hat sich das Verfahren vereinfacht und die Bedingungen fuer mich sind auch nicht mehr so hart wie frueher.

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