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Thema: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 08.2010)

  1. #1
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    Thai-Visa-Übersicht (Stand : 08.2010)

    Ergänzung Stand: 11.2009

    Vom "Non-Immigrant-O" gibt es verschiedene Versionen, welche die max. Aufenthaltsdauer bezeichnen, (S=90 Tage, M=90 Tage pro Einreise, A=360 Tage ohne 90-tägige Ausreiseverpflichtung).

    Seit November 2009 existieren neue Regelungen für das "Non-Immigrant-Visum O-A" (1 Jahr Aufenthaltsdauer mit 90-tägiger Meldepflicht aber ohne Notwendigkeit nach 90 Tagen Thailand z.B. zu einem "Visa-Run" zu verlassen).

    Dieses "Non-Immigrant-O-A-Visum" ist auch bei den Thailändischen Botschaften erhältlich, über die Ausstellung von Honorar-Konsulaten gibt es noch keine Infos.

    Diese Regelung ist hier einsehbar Seite 1 Seite 2

    Bagsida

    Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Hier eine Auflistung der z.Zt. "handelsüblichen" Visas :

    TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 1 Einreise - 90 Tage gültig > 20 €
    TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 2 Einreisen - 180 Tage gültig > 40 €
    TS Transit 30 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 60 €

    TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 1 Einreise - 90 Tage gültig > 25 €
    TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 2 Einreisen - 180 Tage gültig > 50 €
    TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 75 €

    Non-Immi 90 Tage Aufenthalt / 1 Einreise – 90 Tage gültig > 50 €
    Non-Immi 90 Tage Aufenthalt / unbegrenzte Einreisen – 365 Tage gültig > 120 €
    (dieses wird fälschlicherweise oft auch als "Jahresvisum" bezeichnet,man muss damit aber alle 90 Tage ausreisen = VisaRun)

    Es gibt die Visa-Typen "O" (=others, für Rentner, Verheiratete, Bildung oder Ausbildung wie z.B. Tauchlehrer-Lehrgang und wohl alle anderen "Sonderregelungen" die sonst nirgends rein passen), "B" (=Business für Geschäftereisende und solche die in Thailand arbeiten werden), sowie "M" (=Movie ? für Filmproduzenten).
    Teilweise können diese wohl nur in Thailand selbst beantragt werden, wozu man schon mit einem Non-Immigrant-Visum einreisen muss, was aber einem ständigen Wechsel der Regelungen unterworfen ist !

    Relativ neu ist, dass zur Beantragung des Non-Immigrant-Visums "O" die Vorlage eines ärztlichen Attests und eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt wird.

    Deutsche Staatsangehörige (Schweizer, Österreicher etc. auch) dürfen sich 30 Tage ohne Visum in Thailand aufhalten, vorausgesetzt ist jedoch ein bestätiger Weiter- oder Rückflug innerhalb dieser Zeit (wird beim CheckIn im Heimatland kontrolliert, ggf. wird Flug nach TH verweigert !).
    Inhaber eines Stand-by-Tickets sind immer visapflichtig.

    Visagültigkeit: Innerhalb dieser Zeit muss der Antragsteller eingereist sein, ansonsten muss ein neues Visa beantragt werden!

    Aufenthaltsdauer: Zeitraum der Dauer des Aufenthaltes ab der tatsächlichen Einreise, die innerhalb der Visagültigkeit liegen muss !

    Auch noch relativ neu ist, dass man bei Einreise ohne Visa auf dem Wasser- oder Landweg nur ein Aufenthaltsrecht von 15 Tagen (vorher 30 Tage) Aufenthaltsdauer bekommt und das auch nur 4 mal hintereinander.

    Inhaber von "echten" Visas sind davon nicht betroffen, das bezieht sich also nur auf die Einreise mit der Arrival-Card, welches oft fälschlicherweise "Visa On Arrival" genannt wird, doch das ist was anderes und gilt nur für Bürger aus 21 Staaten (u.a. auch Liechtenstein) !

    Bis zum 04.03.2010 gibt´s alle Tourist-Visas umsonst - teilweise berechnen Konsulate aber eine Bearbeitungsgebühr.
    Allerdings gibt es eine Anordnung, die Voraussetzungen für Touristen-Visas schärfer zu kontrollieren um illegale Beschäftigung zu vermeiden.

    Bagsida

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  2. #2
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Relativ neu ist, dass zur Beantragung des Non-Immigrant-Visums "O" die Vorlage eines ärztlichen Attests und eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt wird.
    Hi Bagsida, bist Du Dir da sicher? In Deutschland (Stuttgart) jedenfalls nicht.

    http://www.thaikonsulat.de/14784.html

    Gruss Alex

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  3. #3
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Wenn ich von Anfang November bis Ende März bleiben will genügt ein
    TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 75 € .
    Sehe ich das so richtig?

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  4. #4
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Zitat Zitat von Hua Hin
    Relativ neu ist, dass zur Beantragung des Non-Immigrant-Visums "O" die Vorlage eines ärztlichen Attests und eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt wird.
    Hi Bagsida, bist Du Dir da sicher? In Deutschland (Stuttgart) jedenfalls nicht.

    http://www.thaikonsulat.de/14784.html

    Gruss Alex

    Hallo Alex,

    laut offizieller Anweisung der vorgesetzten Dienststelle, der Thailändischen Botschaft / Berlin schon :

    "d. für die Beantragung des Non-Immigranten-O-Visums benötigen Sie eine Kopie des Rentenbescheids (mit min. 1200,00 € monatlich, falls dieser Betrag nicht erfuellt wird, weitere Vermoegensnachweise), ein polizeiliches Fuehrungszeugnis, sowie ein Gesundheitszeugnis vom Hausarzt."

    http://www.thaiembassy.de/consul/13_visa_new.htm

    Allerdings hört man, dass es angeblich nicht umgesetzt wird.

    Bagsida

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  5. #5
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Zitat Zitat von wein4tler
    Wenn ich von Anfang November bis Ende März bleiben will genügt ein
    TR Tourist 60 Tage Aufenthalt / 3 Einreisen - 180 Tage gültig > 75 € .
    Sehe ich das so richtig?
    Im Prinzip ja, musst Dir aber immer genau ausrechnen ob es mit der Tagen hinkommt, denn wenn Du am gleichen Tag einreist an dem Du auch ausgereist bist, zählt der doppelt, d.h. es ist dann ein Tag weniger.

    Siehe auch hier http://www.mfa.go.th/web/2637.php

    Gruß Bagsida

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  6. #6
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    P.S.: Schau Dir in dem angegebenen Link die Laufschrift unten an - das Touri-Visum ist z.Zt. kostenlos !

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  7. #7
    verst, 7.2.2015 in Hua Hin
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Hallo Bagsida,
    in der thailändischen Botschaft in Berlin haben sie wohl ihre eigenen Spielregeln.
    Im Konsulat in Stuttgart habe ich nicht mal nen Vermögennachweis oder Rentenbescheid Juni 2009 für`s Non-Immi-O-multiple benötigt, 2008 bei meiner Auswanderung schon.
    Wie verhält sich das eigentlich mit dem polizeilichen Führungszeugnis, wenn man offiziell von Deutschland abgemeldet ist? Sind alle Daten noch gespeichert oder existiert man gar nicht mehr?

    Gruss Alex

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  8. #8
    konradadenauer
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Ist doch ganz einfach.

    Du bist nicht mehr, aber Deine Daten sind gespeichert. Und zwar bis zum Lebensende der Bundesrepublik Deutschland.

    Vermutlich aber auch noch länger.

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  9. #9
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Wenn Du Dich abmeldest bist Du immer noch Deutscher Staatsbürger und schon alleine deshalb bliebe alles mögliche über Dich gespeichert - wenn Du Deine Staatsbürgerschaft abgeben solltest, wird es auch nicht anders sein - gelöscht wird höchstens das, was mal zu Deinen Gunsten sein könnte........

    Der Deutsche Staat ist aus meiner Sicht nicht wirklich am Wohlergehen seiner abtrünnigen Expats interessiert, woran auch die "Deutschenliste" nichts ändert.

    Ich bin übrigens auch ein "Kunde" in Stuttgart - die sind echt nett und wenn man keine Probleme im Gastland verursacht, dürfte man dort auch keine bekommen - mein letztes Visum kam auf dem Postweg und dauerte inkl. Hin-und Rückversand genau 3 Tage - was will man mehr.

    Bagsida

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  10. #10
    Da Österreicher Avatar von wein4tler
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    Re: Thai-Visa-Übersicht (Stand : 10.2009)

    Bagsida, herzlichen Dank. Das geht sich bei den 5 Monaten (Anfang Nov. - Ende März) locker aus.
    Muss man da ein Reentry-Permit bei der Ausreise ausfüllen?

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