Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 30

Thema: Besteuerung in Thailand

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Besteuerung in Thailand

    Besteuerung in Thailand

    1. Körperschaftssteuer

    Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Thailand tätig sind, zahlen Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 30 Prozent des Nettogewinns. Abhängig von ihrer Aktivität, zahlen Stiftungen und Vereinigungen Einkommensteuer mit einem Steuersatz von zwei bis zehn Prozent des Bruttogewinnes des Geschäftes. Internationale Transportgesellschaften unterstehen einem Steuersatz von drei Prozent des Bruttoeinkommens des Unternehmens und drei Prozent der Bruttofrachteinnahmen.
    Alle Gesellschaften, die gemäß thailändischen Gesetzes eingetragen sind, unterliegen der Besteuerung, wie es in dem Steuergesetz festgesetzt ist. Sie unterliegen auch der Einkommensteuer auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb und außerhalb Thailands stammt. Ausländische Firmen, die nicht in Thailand eingetragen sind oder sich nicht in Thailand befinden, unterliegen nur der Steuer auf Einkommen, das aus Quellen innerhalb Thailands stammt.
    Gewöhnliche Unternehmensausgaben und Abschreibungszulagen mit einem Satz von fünf bis
    100 Prozent, abhängig von dem betreffenden Gut oder mit einem Satz, entsprechend einer anderen akzeptablen Abschreibungsmethode, können vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Inventar muß entsprechend des Einkaufs- oder Marktpreises bewertet werden, abhängig davon welcher niedriger ist.
    Jahresverluste können als Verlustvorträge bis auf fünf aufeinanderfolgende Jahre vorgetragen werden. Zahlungen von Zinsen auf ausländische Darlehen können bei der Einkommensteuer des Unternehmens angerechnet werden.
    Zwischengesellschaftliche Dividenden sind zu 50 Prozent der Dividenden, die eingenommen wurden, von der Steuer befreit. Holdinggesellschaften und Firmen, die im SET (Thai-Aktienindex) eingetragen sind, sind von Dividenden hundertprozentig befreit, vorausgesetzt, daß die Anteile mindestens drei Monate vor und nach dem Empfang der Dividenden behalten werden.
    Abzüge für Geschenke und Spenden bis zu einer Gesamtsumme von vier Prozent des Nettogewinnes sind wie folgt verwendbar:

    - Zwei Prozent für anerkannte, öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen oder für öffentliche
    Wohltätigkeitsveranstaltungen
    - Zwei Prozent für anerkannte Ausbildungsstätten oder Sportvereine.

    Kein Abzug wird für Ausgaben erlaubt, die aus dem Nettogewinn am Ende des Abrechnungszeitraums errechnet werden (z.B. Zuschläge, die als ein Prozentsatz des Nettogewinnes bezahlt werden). Wertminderung der Aktivposten der beschränkten Gesellschaften und Partnerschaften basiert auf Kosten. Der Steuersatz der jährlichen Wertminderung, der gesetzlich erlaubt ist, variiert im allgemeinem zwischen fünf bis 20 Jahren.
    Kosten für Repräsentationszwecke und Empfänge können bis zu einer maximalen Grenze von einem Prozentsatz des Bruttoumsatzes oder als ein Prozentsatz des eingezahlten Kapitals am Abschlußdatum des Abrechnungszeitraums abgezogen werden, abhängig davon welcher größer ist.
    Steuern sind halbjährlich innerhalb von 150 Tagen des Abschlußdatums des sechsmonatigen Abrechnungszeitraums fällig. Arbeitgeber werden auch aufgefordert, persönliche Einkommensteuer von ihren Angestellten einzubehalten.
    Außer für neuerrichtete Gesellschaften, wird als Abrechnungszeitraum ein 12-monatiger Zeitraum definiert. Geprüfte Jahresabschlüsse müssen den Steuererklärungen anhängen.
    Ein körperschaftlicher Steuerzahler muß eine halbjährliche Erklärung einreichen und 50 Prozent der geschätzten Jahreseinkommensteuer bis Ende des achten Monats des Abrechnungszeitraums bezahlen. Wenn man die Bezahlung der geschätzten Steuer versäumt oder mehr als 25 Prozent unterbezahlt, muß der Steuerzahler eine Gebühr von 20 Prozent des Defizitbetrages zahlen.
    Bei Versäumnis eine Steuererklärung einzureichen, bei verspäteter Steuererklärung oder bei einer Steuererklärung, die falsche oder nicht-ausreichende Informationen enthält, können verschiedene Strafgebühren fällig werden. Bei Versäumnis eine Steuererklärung einzureichen und dem Nichtnachkommen einer Aufforderung, die veranlangte Steuer zu bezahlen, kann die Strafgebühr doppelt so groß wie die fällige Steuer sein. Strafgebühren sind innerhalb von 30 Tagen der Schätzung fällig.

    2. Mehrwertsteuer

    Das Mehrwertsteuer-System (VAT), das am 1. Januar 1992 in Kraft getreten ist, hat größtenteils das alte Gesellschaftssteuersystem ersetzt. Es wurde von Kritikern behauptet, daß das alte System unwirksam und überflüssig war und daß es Steuerhinterziehung erleichterte.

    Gemäß der neuen Steuereinteilung ist der Wert, der bei jeder Produktionsphase hinzugefügt wird, 7%. Diese Steuer entrichten: Hersteller, Dienstleistungsanbieter, Großhändler, Einzelhändler, Exporteure und Importeure. MwSt (VAT) muß monatlich bezahlt werden und kalkuliert sich folgendermaßen:

    Geschuldete Steuer - Vorsteuerabzüge = bezahlte Steuer

    wobei die geschuldete Steuer die MwSt ist, die der Betriebsleiter bei einem Verkauf vom Käufer einnimmt. Die Vorsteuerabzüge sind die MwSt, die der Betriebsleiter dem Verkäufer der Güter oder Dienste, die er in seinem Betrieb in Anspruch nimmt, bezahlt.
    Wenn das Resultat dieser Berechnung ein positiver Betrag ist, muß der Betriebsleiter dem Finanzamt die übrige Steuer spätestens 15 Tage nach jedem Monatsende bezahlen. Im Fall eines negativen Saldo, ist der Betriebsleiter jedoch zu einer Rückerstattung in Form von Bargeld oder einer Steuergutschrift berechtigt, die im darauffolgenden Monat verrechnet wird.




    A. Null-Steuersatz

    - Exporte
    - Dienste, die in Thailand für im Ausland wohnende Personen geleistet werden
    - Internationaler Flug- und Seetransport, der von thailändischen juristischen Personen geleistet
    wird. Ausländische juristische Personen können auch vom nullprozentigem Steuersatz
    Gebrauch machen, wenn auch ein nullprozentiger Steuersatz thailändischen juristischen Personen, die
    in ihren Heimatländern tätig sind, zur Verfügung steht.
    - Der Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen an Staatsbetriebe oder staatliche Unternehmen unter
    ausländischen Darlehens- oder Beihilferegelungen.
    - Der Verkauf von Gütern oder Diensten an die UN und ihre Unternehmen, ausländische Botschaften und
    Konsulate.
    - Der Verkauf von Gütern oder Diensten zwischen Zollgutlagern, zwischen Betriebsleitern in
    Exportverarbeitungszonen oder zwischen den Ersteren und Letzteren.

    Betriebsleiter, deren Bruttogewinne vom inländischen Verkauf von Gütern und Diensten THB 600.000,- überschreiten, aber weniger als THB 1.200.000,- im Jahr sind, können entweder eine Bruttoumsatzsteuer von 1,5 Prozent oder die normale MwSt bezahlen. Jedoch dürfen Betriebsleiter, die die Bruttoumsatzsteuer bezahlen, ihren Kunden keine MwSt in irgendeiner Produktionsphase berechnen, um diese Steuer auszugleichen.

    B. Sonderbefreiung von MwSt

    - Betriebsleiter, die weniger als THB 600.000,- im Jahr verdienen
    - Verkauf oder Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte, Nutzvieh und landwirtschaftlicher
    Produktionsfaktoren, wie Kunstdünger und Futter.
    - Der Verkauf oder Einfuhr veröffentlichter Materialien und Bücher
    - Rechnungsprüfung, Rechtsdienste, Gesundheitsdienste und andere professionelle Dienste
    - Kulturelle und religiöse Dienste
    - Ausbildungsdienste
    - Dienste,die von Angestellten mit Arbeitsverträgen ausgeführt werden
    - Verkauf von Gütern, die durch Königliche Anordnung ausgezeichnet sind
    - Güter, die von Einfuhrgebühren gemäß des Gesetzes der Industriegezonen-Behörde von Thailand
    (Industrial Estate Authority Thailand - IEAT - Act) befreit sind
    - Inländischer Transport (Fluggesellschaften nicht inbegriffen) und internationaler Transport (Flug-
    und Seefahrtgesellschaften nicht inbegriffen).

    C. Spezielle Gewerbesteuer (SBT)

    Eine spezielle Gewerbesteuer von ungefähr drei Prozent wird anstelle der MwSt für die folgenden Unternehmen erhoben:

    - Geschäftsbanken und ähnliche Unternehmen
    - Versicherungsgesellschaften
    - Effektenmakler und Kreditfoncière
    - Verkäufe an der Börse
    - Verkäufe von nicht-beweglichem Vermögen
    - Pfandhäuser

    Die spezielle Gewerbesteuer (SBT) wird gemäß der Bruttomonatseinnahmen mit den folgenden Steuersätzen kalkuliert:

    Geschäftsart Steuersatz

    - Banken oder ähnliche Geschäfte, Finanzen, Effekten und Kredite,
    Foncière-Unternehmen - 3%
    - Lebensversicherung - 2,5%
    - Versicherung gegen Verlust - 3%
    - Pfandhäuser - 2,5%
    - Der Handelsverkauf von nicht-beweglichem Vermögen, um Gewinn zu machen - 3%

    D. Rimessen-Steuer

    Rimessensteuer ist nur auf Gewinne anwendbar, die von einer thailändischen Zweigstelle zur Hauptgeschäftsstelle überwiesen werden oder so betrachtet werden, als ob sie überwiesen wurden. Sie wird mit einem Steuersatz von 10 Prozent des vorsteuerlichen Gesamtrimessenbetrages erhoben und muß von der überweisenden Stelle des Offshore-Unternehmens innerhalb von sieben Tagen des Überweisungsdatums bezahlt werden.
    Jedoch unterliegen auswärtige Überweisungen für den Verkauf von Gütern, bestimmte Geschäftsausgaben, Kapital von Darlehen an verschiedene juristische Personen und Renditen auf Kapitalinvestitionen keiner auswärtigen Rimessensteuer.
    Diese Steuer ist nicht auf Dividenden oder Entrichtungen der Zinsen anwendbar, die von einer Gesellschaft oder Partnerschaft aus Thailand überwiesen werden. Diese Transaktionen werden zum Zeitpunkt der Bezahlung besteuert.
    Abschnitt 70 des Steuergesetzes betrifft Einkommen, das an ausländische juristische Personen bezahlt wird. Wenn eine Gesellschaft oder Partnerschaft, die ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäß ausländischen Gesetzes ist und die keine Geschäftstätigkeiten in Thailand ausübt, "steuerpflichtiges Einkommen" erzielt, das entweder aus oder in Thailand bezahlt wird, ist der Zahler normalerweise verpflichtet, Einkommensteuer mit einem Satz von 15 Prozent von den Bruttoüberweisungen abzuziehen. 1992 wurden die Standardabzüge, die früher bei jeder Art von Einkommen variierten, abgeschafft. Ein Pauschalsatz von 15 % auf alle steuerpflichtigen Einkommen trat in Kraft, außer auf Divideneinkommen, wo die Quellenbesteuerung von 20 auf 10 Prozent reduziert wurde.
    Es gibt keine Quellenbesteuerung auf Veräußerungsgewinne oder auf Gewinnanteile, die ausländischen Anlegern in Investmentfonds, die bei der SET eingetragen sind, bezahlt werden. Reale Überweisungen von Geldern sind eigentlich nicht unbedingt nötig, um Dividenden- oder Zinssteuerverpflichtungen auf sich zu laden. Diese können mit einfachen Bucheinträgen gemacht werden.


    3. Persönliche Einkommensteuer

    Jede Person, Thailänder oder Ausländer, die ein steuerpflichtes Einkommen von einer Erwerbstätigkeit oder einem Unternehmen in Thailand ableitet oder Vermögen in Thailand besitzt, unterliegt einer persönlichen Einkommensteuer, egal ob solche Einkommen innerhalb oder außerhalb Thailands erzielt werden. Befreiungen werden bestimmten Personen, inklusive Beamten der Vereinten Nationen, Diplomaten und bestimmten Experten, gemäß der Vorschriften internationaler und bilateraler Vereinbarungen gewährt.

    Persönliche Einkommensteuer wird mittels eines Staffeltarifs folgendermaßen ermittelt:

    Nettojahreseinkommen Steuersatz
    THB 1 – 150.000 0 % (steuerfrei)
    THB 150,001 – 500.000 10 %
    THB 500.001 – 1.000.000 20 %
    THB 1.000.001 – 4.000.000 30 %
    THB > 4.000.001 37 %

    Einzelpersonen, die in Thailand für 180 Tage oder länger in einem Kalenderjahr wohnhaft sind, unterliegen auch einer Einkommensteuer auf Einkommen von ausländischen Quellen, wenn das Einkommen nach Thailand in demselben Steuerjahr, in dem sie in Thailand auch wohnhaft sind, eingeführt wird.
    Devisengesetze schreiben vor, daß alle ausländischen Devisen, die von einem Einwohner verdient werden, ob sie von Erwerbstätigkeiten oder einem Unternehmen in Thailand stammen oder nicht und nach Thailand eingeführt werden, innerhalb von 15 Tagen bei einer Handelsbank entweder verkauft oder eingelegt werden müssen, außer wenn eine Erlaubnis für eine Verlängerung dafür gewährt wird.
    Persönliche Einkommensteuern und Steuererklärungen müssen vor Ende März des daraufolgenden Jahres eingereicht werden.
    Ein Standardabzug von 40 Prozent, aber nicht mehr als 60 000 Baht, wird für Einkommen von Erwerbstätigkeit oder geleisteten Diensten oder Einkommen von Urheberrechten gewährt.
    Standardabzüge, die zwischen 10 und 85 Prozent variieren, werden für andere Einkommenskategorien gewährt. Jedoch wählen Steuerzahler im Allgemeinen die Möglichkeit, ihre Ausgaben aufzuführen und Gebrauch von den Standardabzügen auf Einkommen zu machen, die gesetzlich geregelt sind.




    Andere Arten von steuerpflichtigem Einkommen und der Satz des Standardabzuges sind:

    - Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne vom Verkauf von Effekten: 40 Prozent aber nicht mehr als
    60 000 Baht.
    - Mieteinkommen: Zehn bis 30 Prozent abhängig von der Art des vermieteten Grundstücks.
    - Sachverständigengebühren: 60 Prozent für Einkommen von einer Arztpraxis, 30 Prozent für andere.
    - Einkommen durch Auftraggeber abgeleitet: 70 Prozent
    - Einkommen von anderen Geschäftsaktivitäten: 65 bis 85 Prozent, abhängig von der Art der
    Geschäftsaktivität.

    Die folgenden persönlichen Freibeträge in THB werden gewährt:

    Steuerzahler 30.000

    Ehegattin des Steuerzahlers 30.000

    Ausbildungskosten jedes Kindes 15.000

    Für Beiträge des Steuerzahlers fur einen anerkannten Rentenfonds 10.000

    Für Entrichtungen der Zinsen auf Darlehen des Steuerzahlers und
    seiner Ehegattin für den Kauf, Mietkauf, oder die Errichtung eines
    Wohngebäudes. 10.000

    Für Beiträge des Steuerzahlers und seiner Ehegattin an eine Sozialversicherung
    Aktuelle Beiträge von nicht mehr als 10% des angepaßten Einkommens

    Nur drei Kinder pro Steuerzahlerfamilie qualifizieren sich für den Kinderfreibetrag, aber diese Einschränkung ist nur für Kinder, die nach dem 1. Januar 1979 geboren sind, anwendbar.
    Dementsprechend kann, wenn die Kinder gezählt werden, ein Kind, das vor 1979 geboren ist, auch mitgezählt werden. Zum Beispiel, ein Steuerzahler mit vier Kindern, die vor 1979 geboren sind, qualifiziert sich immer noch für einen Freibetrag von THB 60.000,-.
    Ein fünftes Kind, das in 1979 geboren ist, würde sich dann nicht qualifizieren.
    Zusätzliche Steuern können innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Einreichungsdatum einer Erklärung erhoben werden und bis zu fünf Jahren für Steuerhinterziehung oder eine Steuererstattung. Wenn eine Einzelperson versäumt, eine Erklärung einzureichen, kann der Bewertungsbeamte eine Vorladung innerhalb eines Zietraums von 10 Jahren ab Fälligkeitstermins der Einreichung vornehmen.

    A. Doppelbesteuerungsabkommen

    Thailand hat mit den folgenden Ländern Vertragsvereinbarungen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden:

    Österreich
    Australien
    Bangladesch
    Belgien
    Kanada
    China
    Tschechische Republik
    Dänemark
    Finnland
    Frankreich
    Deutschland
    Ungarn
    Indonesien
    Israel
    Italien
    Indien
    Japan
    Laos
    Luxemburg
    Malaysia
    Mauritius
    Nepal
    Niederlande
    Neuseeland
    Norwegen
    Pakistan
    Philippinen
    Polen
    Rumänien
    Singapur
    Süd-Korea
    Südafrika
    Spanien
    Sri Lanka
    Schweden
    Schweiz
    Großbritannien
    USA
    Vietnam



    Im allgemeinen stellen die Verträge Steuerzahler in eine günstigere Lage in Bezug auf Einkommen in Thailand, als sie unter dem einheimischen Steuergesetz sein würden, weil Gewinne nur dann steuerpflichtig sind, wenn der Steuerzahler eine feste Niederlassung in Thailand hat.

    B. Andere Steuern

    * Einkommensteuer auf Petroleum
    Das Petroleum-Einkommensteuergesetz ersetzt das Steuergesetz insofern, als daß es eine Steuer auf Einkommen von Firmen erhebt, die einen Anteil an einer der von der thailändischen Regierung gewährten Petroleumkonzessionen oder die Öl für den Exportmarkt von einem Konzessioninhaber kaufen. Nettoeinkommen von Petroleumgeschäften schließen Produktionseinnahmen, Transport oder Verkauf von Öl und Gas, den Wert von Gas, das als Gewinnanteil an die Regierung geliefert wird, und die Erlöse einer Übertragung von Konzessionsanteilen mit ein. Der Steuersatz für die meisten Betriebsinhaber beträgt nicht weniger als 50 Prozent und nicht mehr als 60 Prozent des Nettogewinns.

    * Stempelsteuer
    Das Steuergesetz hat einen Fälligkeitsplan für die Stempelsteuer, die alle Transaktionen beinhaltet, die dieser unterliegen. Der Steuersatz hängt von der Art der Transaktion ab. Gebühren wegen einer Versäumnis, Dokumente zu stempeln, sind sehr hoch.

    * Sonderverbrauchsteuer
    Sonderverbrauchsteuer wird auf den Verkauf von einer Anzahl Güter, einschließlich Petroleumprodukte, Tabak, Alkohol, alkoholfreie Getränke, Zement, elektrische Geräte, und Kraftfahrzeuge erhoben.

    * Vermögenssteuer
    Besitzer von Grundstücken und/oder Gebäuden in bestimmten Gebieten können jährlicher Steuer unterliegen, die von der örtlichen Regierung gemäß des örtlichen Entwicklungssteuergesetzes von 1965 (Local Development Tax Act) erhoben wird. Der Steuersatz pro Einheit variiert nach dem Schätzwert des Grundstücks. Jedoch ist Land, das für eine persönliche, Wohnung, Tierhaltung oder Landkultivierung genutzt wird, von diesem Gesetz befreit. Für Land, das gemäß des Haus- und Landsteuergesetzes von 1932 steuerpflichtig ist, das auf dem Wert des Landes, der Gebäude und jeglicher Verbesserungen basiert, wird eine jährliche Steuer mit einem Satz von 12,5 Prozent des geschätzten Mietwertes des Vermögens erhoben. Nur Besitzer von bewohnten Häusern sind hiervon befreit.

    C. Steuergerichte

    Steuerprozesse sind unterschiedlich von normalen Zivilprozessen. Das Steuergerichtserrichtungs- und Verfahrensgesetz, in Kraft seit 1985, sorgt für Sonder- und Schnellverfahren im Bezug auf steuerliche Rechtstreitigkeiten. Steuergerichte haben die Autorität für die folgenden Prozesse:

    - Einsprüche gegen den Beschluß der Steuerbeamten oder Ausschüsse
    - Streitigkeiten im Bezug auf die Ansprüche der staatlichen Steuerverpflichtungen
    - Streitigkeiten im Bezug auf Steuererstattungen
    - Streitigkeiten im Bezug auf Rechte oder Verpflichtungen bezüglich steuerlicher
    Inkassoverpflichtungen
    - Andere Prozesse, die vorbehaltlich des Gesetzes angestrebt werden.

    Anmerkung:
    Eine Berufung gegen Beschlüsse der Steuergerichte kann bei dem obersten Gerichtshof innerhalb eines Monats nach Datum des Urteils eingereicht werden.

    D. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Im Mai 1991 wurden die Bedingungen für steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen wesentlich reduziert. Vorausgesetzt, daß eine Einzelperson zeigt, daß sie den Steuergesetzen nachkommt, ist es nicht unbedingt notwendig, innerhalb 15 Tagen vor Abreise eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen.
    Angestellte bei einem im Ausland eingetragenen Unternehmen, das jedoch Geschäftstätigkeiten in Thailand ausführt, müssen vor der Ausreise eine Bescheinigung beim Finanzamt einholen. Diese Bedingung ist nicht in Kraft, wenn die Einzelperson weniger als 90 Tage in einem Steuerjahr in Thailand gewesen ist und noch kein Einkommen verdient hat.

    E. Tax Reform

    Thailand is actively pursuing reform of its tax system and taxes on industrial imports have already been sharply reduced. Over the past five years, the government has consistently moved to reduce import tariffs on machinery and raw materials. In August 1999, the government introduced a number of measures to encourage investment, including tariff cuts. One-hundred and forty-six tariff lines – 85 percent of the total number – had their rates cut to 0–five percent, notably on raw materials and capital goods.


    E. Steuerreform

    Thailand geht einer Reform des Steuersystems aktiv nach, und Steuern auf industrielle Einfuhrprodukte sind bereits drastisch reduziert worden. In den letzten fünf Jahren hat die Regierung stetig probiert, Einfuhrgebühren auf Maschinerie und Rohstoffe zu senken. Im August 1999 implementierte die Regierung eine Anzahl von Maßnahmen, um Investitionen, Tarifabbau eingeschlossen, zu fördern. Bei 146 Tariflinien - 85 Prozent aller Tarife - wurden die Steuersätze auf 0 bis 5 Prozent reduziert, insbesondere die Steuern auf Rohstoffe und Sachkapital.

    4. Zoll

    Tarifgebühren auf Güter werden wertmäßig oder gemäß eines bestimmten Steuersatzes erhoben. Die Mehrheit der Güter, die von Unternehmen importiert werden, unterliegen Steuersätzen zwischen 5 und 60 Prozent.
    Die Mehrheit der eingeführten Artikel unterliegt zwei verschiedener Steuern: Tarifgebühr und MwSt. Um die Tarifgebühr zu kalkulieren, muß man den CIF-Wert der Güter mit dem Gebührensatz multiplizieren. Die auf dieser Methode kalkulierte Gebühr wird dem Wert der Güter, der unter Bezugnahme auf den CIF-Preis festgesetzt wird, hinzugefügt. MwSt wird dann auf die Gesamtsumme des CIF-Wertes, der Gebühr und der Sonderverbrauchssteuer erhoben, wenn es eine solche gibt. Importierte Güter, die später wieder ausgeführt werden, sind im allgemeinem von Einfuhrgebühren und MwSt befreit.
    Als ein Teil des Investitionsförderungsprogramms des BOI sind die vom BOI geförderten Unternehmen berechtigt, Befreiungen von oder Reduzierungen auf Einfuhrzölle von Rohstoffen und erforderlichen Materialien sowie auf Maschinen zu erhalten.
    Darüberhinaus sind Unternehmen, die Mitglieder der Anlegerklubvereinigung des BOI (Investor Club Association - IC) sind, berechtigt, das Rohstoff-Zielverfolgungssystem des IC zu verwenden.

    Bagsida

    Quellen: Nicht mehr nachvollziehbar, teilweise wörtlich übernommen, teilweise aktualisiert und korrigiert. Angaben ohne Gewähr !

    0 Not allowed! Not allowed!

  2. #2
    Der Junge mit dem langen Haar Avatar von schiene
    Registriert seit
    29.09.2006
    Ort
    Frankfurt/Main,Prakhon Chai
    Alter
    60
    Beiträge
    11.498
    Thumbs Up/Down
    Received: 334/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand


    0 Not allowed! Not allowed!
    Der frühe Vogel fängt den Wurm,
    aber die zweite Maus bekommt den Käse.

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand

    Zitat Zitat von schiene

    Stimmt - danke - habe es nur noch abgeändert auf dem PC.

    Die persönlichen Einkommenssteuersätze stimmen dort aber nicht mehr.

    Ferner steht dort :

    "VOA (Visa on arrival) nurnoch 15 Tage !!

    seit dem 1.12.2008 ist eine neue regelung Effektiv!

    Polizei Order 778/2551

    welche besagt das alle Touristen welche ueber den Landweg einreisen, nurnoch 15 Tage Visa On Arrivial Bekommen!!

    Dies gilt auch fuer Visa-runner, aber NICHT fuer touristen die ueber einen Internationalen FLug in Thailnd ankommen (diese erhalten nach wie vor 30 Tage)

    Einzigse ausnahme fuer diese Reglung sind halter von Malaysischen Reispaessen!."



    Das ist absoluter Blödsinn - wer ohne Visum nach Thailand einreist (also nur mit Arrival Card) bekommt kein VOA (Visa On Arrival) !

    Siehe auch hier : http://www.mfa.go.th/web/2482.php?id=2491

    Außerdem gilt diese Regelung eben nicht für "Visa-Runner", denn für die gilt die im Visum angegebene max. Aufenthaltsdauer.

    Also besser nicht so viel glauben, was bei diesem "Guru" steht !

    Bagsida

    P.S.: Was wohl "Malaysische Reispässe" sind

    0 Not allowed! Not allowed!

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand

    Habe mir gestern erlaubt den "Guru" auf die Fehler bez. "VOA" etc. hinzuweisen, hier der sachbezogene Auszug der Antwort _

    "VOA gibt es so oder so keine und hat es auch nie gegeben (das ist nur auf der seite so beibehalten um gewisse trendbegriffe beizubehalten) ...
    VOA ist gleichzusetzen mit einer Aufenthaltserlaubniss bei anreise. (nicht mit einem visa) also hast du natuerlich voellig recht.
    die aussage mit der einreisekarte verstehe ich zwar garnicht .. aber gut wird auch einen hintergrund haben den du mir ja mal erklaeren kannst ... (die Arrivial und Departure card hat nur Statistische und registraturgruende .... reines Processing sozusagen .. hat nichts mit der erlaubniss als solcher zu tuen. aber villeicht meinst du ja was andres.
    der beitrag sollte auch nur aussagen das man auf dem landwege nurnoch 15 tage bekommt (was auch stimmt)"


    Habe das nun noch mal richtig gestellt sowie auch auf die falschen Steuersätze hingewiesen und hoffe dass das daraufhin korrigiert wird, damit keiner durch falsche Infos in die Irre geführt wird.

    Bagsida

    0 Not allowed! Not allowed!

  5. #5
    Greenhorn
    Gast

    Re: Besteuerung in Thailand

    Gibt es in Thailand so etwas wie Steurberater, die einem bei der Thai-Steuererklaerung helfen. Wenn ja, wo?

    0 Not allowed! Not allowed!

  6. #6
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand

    Zitat Zitat von Greenhorn
    Gibt es in Thailand so etwas wie Steurberater, die einem bei der Thai-Steuererklaerung helfen. Wenn ja, wo?

    Hm....gute Frage....wer´s braucht......schätze mal, dass das dort erledigt wird, wo "accountancy" oder so, also Buchhaltung drauf steht - der hier sollte es genauer wissen :

    http://www.ulricheder.com/thailand.htm


    Bagsida

    0 Not allowed! Not allowed!

  7. #7
    Greenhorn
    Gast

    Re: Besteuerung in Thailand

    Zitat Zitat von Bagsida

    Hm....gute Frage....wer´s braucht......
    Wer ein Non-O 3 Jahre lang hatte (Rentner-Visa) . kann unter bestimmten Voraussetzungen eine "lebenslange Verlaengerung" beantragen.
    Hierzu muss eine Steuererklaerung der letzten drei Jahre aus Deutschland und Thailand vorgelegt werden.

    Vermutlich gibt es dafuer Vordrucke, in Englisch ? Wo bekommt man die, .....

    0 Not allowed! Not allowed!

  8. #8
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Steuersätze in Thailand

    Hier ein Link zu den Steuersätzen in Thailand (offizielle Seite in Englisch) :

    http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html
    (Stand: 23.12.2008)

    0 Not allowed! Not allowed!

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand

    Zitat Zitat von Greenhorn
    Zitat Zitat von Bagsida

    Hm....gute Frage....wer´s braucht......
    Wer ein Non-O 3 Jahre lang hatte (Rentner-Visa) . kann unter bestimmten Voraussetzungen eine "lebenslange Verlaengerung" beantragen.
    Hierzu muss eine Steuererklaerung der letzten drei Jahre aus Deutschland und Thailand vorgelegt werden.

    Vermutlich gibt es dafuer Vordrucke, in Englisch ? Wo bekommt man die, .....

    Wo es einen solchen Antrag gibt weis ich nicht - doch nicht verzagen Immi fragen !

    Der Vorgang selbst scheint nicht so einfach, denn 3x Non-Immi-OA ist das Minimum. Pro Jahr gibt es nur eine begrenzte Anzahl dieser "Daueraufenthaltserlaubnis", die meines Wissens, sofern diese erteilt wird dann
    einmalig THB 193.000,- kostet.
    Die Antragsgebühr alleine liegt so wie ich gehört habe um die THB 7.000,- und ist auch bei Ablehnung weg.

    Werde versuchen mehr darüber zu erfahren, aber vielleicht weis das ja einer hier genau.

    Bagsida

    0 Not allowed! Not allowed!

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    28.10.2009
    Ort
    Phuket
    Beiträge
    235
    Thumbs Up/Down
    Received: 0/0
    Given: 0/0

    Re: Besteuerung in Thailand

    Habe was dazu gefunden, siehe hier :

    viewtopic.php?f=104&t=2947&p=57263#p57263

    0 Not allowed! Not allowed!

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •