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Thema: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

  1. #11
    Der Stadt der Engel Bewohner Avatar von pit
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Ich bekomme die Gelegenheit, den Antrag im Dezember 2010 zu stellen. Und ich werde es machen. In diesem Jahr fehlen mir genau 6 Wochen an den 3 Jahren unterbrechungsfreiem Aufenthalt.

    Wenn der Antrag abgelehnt werden sollte, dann kann man es im folgenden Jahr auf's Neue versuchen. Über die 7000 und ein paar gequetschte Baht mach ich mir da keine großen Gedanken.

    Wenn man sich dauerhaft mit einer Jahresverlängerung aufhalten möchte, dann muß man je nach Fall 400.000 oder 800.000 Baht auf die Seite legen. Das Geld ist im Grunde genommen weg! Selbst dann, wenn man es nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sofort von der Bank nimmt, nach 9 Monaten muss es spätestens wieder drauf sein! Und das bis an's Ende aller Zeiten (sofern man Thailand nicht verlassen möchte).

    Da ist die einmalige Zahlung von rund 100.000, respektive 200.000 Baht doch wohl die günstigere Lösung.
    Dazu kommt noch, dass man als Resident in Thailand wesentliche Vorteile hat.

    Gruß Pit

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  2. #12
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Zitat Zitat von pit
    .........
    Wenn man sich dauerhaft mit einer Jahresverlängerung aufhalten möchte, dann muß man je nach Fall 400.000 oder 800.000 Baht auf die Seite legen. Das Geld ist im Grunde genommen weg! Selbst dann, wenn man es nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung sofort von der Bank nimmt, nach 9 Monaten muss es spätestens wieder drauf sein! Und das bis an's Ende aller Zeiten (sofern man Thailand nicht verlassen möchte).

    Da ist die einmalige Zahlung von rund 100.000, respektive 200.000 Baht doch wohl die günstigere Lösung.
    Dazu kommt noch, dass man als Resident in Thailand wesentliche Vorteile hat.

    Gruß Pit

    Sehe ich anders, denn man braucht ja sowieso Geld hier zum Leben und dazu ist sinnvoll einen Notgroschen zu haben, der sofort verfügbar ist, außerdem ist man mit Rücklagen nicht gezwungen zu schlechtem Kurs zu tauschen / überweisen, sowie man bekommt effektiv in TH auch nicht weniger Zins als in EU.

    Die ca. € 17.000,- sollte doch jeder der sich zumindest quasi dauerhaft in TH aufhält in THB hier haben, ich verstehe also nicht, warum das Geld "weg" sein soll ?

    So gesehen, kann ich auch nicht nachvollziehen, weshalb eine Daueraufenthaltsgenehmigung güntiger als z.B. das "NON-IMMI-OA" sein soll.

    Auch sehe ich nicht die wirklichen Vorteile, ausser, dass die Meldung wegfällt, was sich aber auch ganz schnell ändern kann, bzw. es auch sein könnte, dass es plötzlich keinen Resident-Status mehr gibt, die Kohle aber weg ist.

    Welche "wesentlichen Vorteile" hat der Resident-Status gegenüber dem "NON-IMMI-O" oder "OA" ?

    Es gibt ja auch die "Elite Card" die man für THB 1.500.000,- bekommen kann, da wurde / wird sehr viel versprochen, doch mußten die vorab ja schon bezahlten Leistungen gekürzt werden, da ganz einfach die Kohle nicht reichte, denn es gibt zu wenig Member und Neuzugänge.
    Man bekommt damit schon ab 20 Jahren lebenslang so was in der Art wie das "NON-IMMI-OA", eine Unfallversicherung, SPA-Anwendungen und andere Vergünstigungen und kann das gegen Gebühr auf jemand anders überschreiben (bei einem Transfer von einem Member nur noch 30 Jahre gültig) .

    Bagsida

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  3. #13
    odd
    Gast

    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Bagsida,

    so auch mein Gedanke.

    Hierzu auch meine Frage bzw. Anregung. Angenommen ich bin im Besitz dieser RP. Ich fliege jährlich nach Deutschland, also muss ich ein Re-entry beantragen, richtig? Wie lange darf ich mich ausserhalb von Thailand befinden, bevor dieses RP verfällt?

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  4. #14
    Greenhorn
    Gast

    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Schon wieder zwei weniger, die keinen Antrag stellen. Meine chancen steigen.


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  5. #15
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Zitat Zitat von Greenhorn
    Schon wieder zwei weniger, die keinen Antrag stellen. Meine chancen steigen.


    Das schreiben wir doch nur wegen Dir, denn eigentlich wollen wir ja auch eines

    Im Ernst :

    Was sind ausser der entfallenden Meldepflicht, wenn dem wirklich so ist, was ich mir nicht wirklich vorstellen kann, zumindest eine jährliche Meldung halte ich für sehr wahrscheinlich, die weiteren Vorteile einer "RP" und wie lange "darf" man raus ohne dass diese verfällt ?

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  6. #16
    Der Stadt der Engel Bewohner Avatar von pit
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Bagsida,

    die Vorteile einer Resident Permit liegen für mich klar.

    Kommen wir zurück z.B. auf die 800.000 Baht für die Jahresverlängerung eines Non - O. Beim Non -OA werden die 800.000 Baht genauso gebraucht. Zusätzlich noch ein Gesundheitszeugnis, welches seit neuem u.a. bescheinigen muss, dass Du nicht an Syphilis erkrankt bist -> Bluttest!

    Diese 800.000 Baht kannst Du natürlich vom Sparbuch wieder runter nehmen. Aber nur bis 3 Monate vor der nächsten Antragstellung auf die nächste Jahresverlängerung! Die Verfügbarkeit dieses Geldes beschränkt sich also auf gute 7 - 8 Monate im Jahr! Danach MUSS es wieder auf dem Konto sein!

    Damit ist es faktisch bis an das Aufenthaltsende in Thailand gebundenes Kapital. Nach Deinem Tod wird dann davon u.a. die Heimreise Deines Sarges nach Deutschland finanziert. Also: Für Dich sind die 800.000 faktisch wech!

    Ich stimme zu, dass man irgendwo ein Polster haben sollte, um wie Du richtig beschreibst, die Schwankungen im Wechselkurs zu seinen Gunsten abfangen zu können. Das ist ja auch völlig unbelassen und muss nicht auch unbedingt das Konto mit den 800.000 Baht sein! Da kann man ja extra vorsorgen. Auch in Thailand wächst der Trend zum Zweitkonto!

    Zurück zur RP:
    Das mit den 800.000 Baht hat sich dann völlig erledigt. Von dem vorherigen Deposit kannst Du nun die verbliebenen 600.000 versaufen oder verhuren, solange Dir noch dafür Zeit bleibt. Das sind immerhin rund 12.000 Euro, die Dir wirklich wieder zur freien Vefügung stehen!

    Die Meldepflicht alle 90 Tage für Farangs entfällt völlig. Eine Meldung ist auf der örtlichen Polizeibehörde (nicht auf der Immi) nur einmal im Jahr nötig!

    Du hast das Recht eine WP zu bekommen, eben im hohen Alter, was mit NI - OA und O basierend auf Rente NICHT möglich ist! (kannst ja als Berater noch einige Cent zur Rente zuverdienen). Die Mindesteinkommensgrenze für Farangs von derzeit 50.000 Baht / Monat entfällt. D.h., kannst auch einen Teilzeitjob annehmen.

    Kauf einer Eigentumswohnung ist möglich, ohne Nachweis, dass das Geld aus Deutschland kommt.

    Ja, da jibbet noch nehr, will ich aber jetzt nicht aufführen.

    Man kann sich bis zu einem Jahr außerhalb Thailands aufhalten (mit Reentry Permit) ohne dass die Residence Permit verfällt!

    Gruß Pit

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  7. #17
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Zitat Zitat von pit
    Bagsida,

    die Vorteile einer Resident Permit liegen für mich klar.
    ....

    Meldepflicht entfällt so gut wie ist ein Argument - ein weiteres und das beste Argument ist, dass die Mindest-Einkommens-Grenze entfällt, sofern man arbeiten will, doch das geht auch indem man sein "NON-IMMI-O" oder "O-A" in ein "B" ändern läßt, der Arbeitgeber versteuert THB 50.000,- (20% - Freibetrag = mtl. THB 9.500,-) und der Rest kommt bar zur Auszahlung, was natürlich nur geht, wenn man so viel arbeitet, dass es sich wegen der Steuer überhaupt lohnt.

    Dass man das "Recht" hat eine WP zu bekommen bezweifle ich, zumindest wird sich diese wie sonst auch auf das beschränken, was ein Ausländer überhaupt arbeiten darf etc. denn so eine RP setzt die Arbeitsgesetze schließlich nicht ausser Kraft und der Arbeitgeber hat dafür sein Kapital aufzustocken, wer also als Consulter arbeiten möchte, braucht entweder eine "eigene" Firma oder eine Anstellung - eine WP als eine Art "Freiberufler" (One-Man-Show) gibt es in Thailand nicht.
    Gerade bei Consultern sollen die Behörden in LOS sehr genau prüfen, was da genau gemacht werden soll, denn oft sind es nur Scheinbeschäftigungen ohne Gewinn nur um das "B"-Visum aufrecht zu erhalten.

    Bez. des Immobilienkaufes sehe ich auch keinen Vorteil darin, nicht nachweisen zu müssen, dass das Geld dafür aus dem Ausland kommt - wo soll es denn sonst herkommen ? O.k. Einkommen in LOS ggf. als Teilzeitjob....das reicht dafür doch nicht und wenn man in LOS mir einem Visum "B" eine WP bekommen und somit offizielles Einkommen hat, kann man auch so ohne diesen Nachweis was kaufen, denn der Nachweis wo das Geld herkommt ist die Gehaltsabrechnung.

    Zuletzt wegen des Kapitals :

    Das sollte man in ausreichender Höhe sowieso hier haben, d.h. also mehr als verlangt wird. Ein "Notgroschen" ist ferner nicht dazu gedacht angepackt zu werden, also sehe ich das Problem nicht wirklich, denn solches Kapital ist immer irgendwie gebunden - sollte man das Kapital im Notfall doch mal dringend benötigen macht man eben mal ein Jahr anstatt "O-A" nur "O".

    Zum "Party" machen, verwendet man ganz einfach das, was darüber geht und von mir aus auf einem anderen Konto liegt, wobei es ja egal ist, ob man von seinem "Visa-Konto" was innerhalb der Frist abhebt oder nicht, solange der Mindest-Betrag drauf bleibt.

    Alles in allem wäre eine "RP" keine für mich begehrte Variante in Thailand wohnen zu dürfen, wo ich die Voraussetzungen sowieso nicht erfülle.
    Ich erkenne aber an, dass es dazu unterschiedliche Standpunkte gibt, die auch von der Lebenssituation etc. abhängen.

    Bagsida

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  8. #18
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Letzte Meldungen zur "Elite-Card" als Beispiel dafür, was aus Leistungsversprechen werden kann......so kann sich gerade in LOS alles sehr, sehr schnell ändern, was bleibt ist, dass die bezahlte Kohle dauerhaft beim Staat verschwunden bleibt.

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  9. #19
    Der Stadt der Engel Bewohner Avatar von pit
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Uber ein Ding haben wir überhaupt noch nicht gesprochen im Zusammenhang mit der Residence Permit. Um diese zu erlangen, muss ein Test in Thai Sprache bestanden werden. Ist ja in meinen Augen nur fair, da man in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung eines / einer Thai ja das Deutsch I vom Goethe Institut verlangt.

    Nun ist dieser Test schriftlich. Entwarnung, es geht zwischen Thai und englisch in einem Multiplechoisetest mit etwa 25 Fragen. Kenntnis der Thai Schrift ist nicht unbedingt erforderlich!

    Nachfolgend einige Fragebeispiele.

    Choose the correct answer
    1. pom chorp deum __(tea)__rorn.
    a. gah-fair b. nahm som c. chah

    2. kao sai __(shirt)__ see dairng.
    a. seu-a b. gahng-geng c. moo-ak

    3. meung tai ah-gaht __(hot)__.
    a. naao b. yen c. rorn

    4. __(toilet)__ yoo tee-nai?
    a. horng ah-hahn b. horng nahm c. horng norn

    5. kOOn mee __(money)__tao-rai?
    a. ngern b. nungseu c. rot

    6. I can speak Thai a little bit
    a. poot tai dai nid-noy b. mai kao-jai pasa tai c. poot tai mai dai

    7. Where do you come from?
    a. kOOn ja bpai nai? b. kOOn mah jahk nai? c. kOOn tam ngahn a-rai?

    8. You’re welcome.
    a. jai yen yen b. mai greng jai c. mai bpen rai

    9. What do you do?
    a. tam ngahn a-rai? b. cheu a-rai? c. chorp a-rai?

    10. Can I have a bottle of Singh beer
    a. mai deum bia sing b. bia singh mai ao c. ao bia sing kuat neung


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  10. #20
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    Re: Residence Permit (Daueraufenthaltsgenehmigung)

    Zitat Zitat von pit
    Uber ein Ding haben wir überhaupt noch nicht gesprochen im Zusammenhang mit der Residence Permit. Um diese zu erlangen, muss ein Test in Thai Sprache bestanden werden. Ist ja in meinen Augen nur fair, da man in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung eines / einer Thai ja das Deutsch I vom Goethe Institut verlangt.

    Nun ist dieser Test schriftlich. Entwarnung, es geht zwischen Thai und englisch in einem Multiplechoisetest mit etwa 25 Fragen. Kenntnis der Thai Schrift ist nicht unbedingt erforderlich!

    Nachfolgend einige Fragebeispiele.
    .................

    Komisch, dass die für viele wichtigen Dinge wie "mai mi tang", "gob nagliat bai reo" oder "sao wao" nicht auftauchen

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