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Thema: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

  1. #11
    Der Junge mit dem langen Haar Avatar von schiene
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Die Anzahl der "Rückkehrwilligen finanzschwachen Schweizer" dürfte mit Sicherheit viel geringer als die der Deutschen sein,alleine schon von der Bevölkerungsanzahl her.
    Wenn jemand jahrelang unerlaubter weise in Thailand lebt,Drogen konsumiert,illegal arbeitet habe ich kein Verständnis dafür.Warum sollte ihm geholfen werden?Er war sich mit Sicherheit allen
    Konsequenzen bewußt.Ohne es zu wissen behaupte ich jetzt einfach mal das er auch einer von denen ist welcher ständig über die "ach so üblen Zustände" in Deutschland schimpfte und der Meinung
    war die können ihn mal am "aller wertesten"...
    Wenn natürlich jemand durch Unfall,Katastrophen Verbrechen in eine Lage kommt aus welcher nicht alleine raus kommt sollte geholfen werden.In solchen Fällen ist auch meist abgesichert das er die entstandenen Kosten an die Botschaft zurück zahlen kann/wird.

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  2. #12
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Zitat Zitat von schiene Beitrag anzeigen
    Die Anzahl der "Rückkehrwilligen finanzschwachen Schweizer" dürfte mit Sicherheit viel geringer als die der Deutschen sein,alleine schon von der Bevölkerungsanzahl her.
    anzahlmässig ja... jedoch prozentual wahrscheinlich inetwa gleich viel...
    Zitat Zitat von schiene Beitrag anzeigen
    Warum sollte ihm geholfen werden?
    ... weil er vielleicht krank ist?

    Ich hatte schon vor über 17 Jahren auf meiner ersten TH-Reise gehört, dass man so richtig auf den Putz hauen kann und wenn kein Geld mehr vorhanden ist, dann wird die Schweizer Botschaft das Rückflugticket bezahlen Dazumal war Koh Samui 'voll' mit Aussteigern... Um solchen Machenschaften Einhalt gebieten zu können, würde ich wie folgt vorgehen: die Botschaft schiesst die Kosten für die Rückkehr vor - also ein rückzahlbares Darlehen, was sie (die Schweizer Botschaft) bereits heute schon macht - nur mit dem kleinen Unterschied, dass wenn der Rückwanderer das Darlehen nicht zurück bezahlt, eine Strafe erhält, die dann ähnlich wie bei Nichtbezahlung einer Busse im Gefängnis abgesessen oder möglicherweise mit gemeinnütziger Arbeit abgearbeitet werden muss. Bei geschätzten 600 CHF Rückführungskosten würde das dann immer noch einer Haftstrafe von 20 Tagen entsprechen. Entsprechend würden dann sicher die meisten - nach Rückkehr in die Schweiz - versuchen das Geld in der Familie oder bei Freunden aufzutreiben. Die Schweiz hätte dann sicher massiv weniger Darlehensverluste zu verzeichnen und der Betroffene könnte dann die Abschiebehaft - die er ja selbst verschuldet hat - verringern. Für unverschuldetes Verhalten wie Unfall usw. müssten jedoch andere Regeln gelten.

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  3. #13
    Der Junge mit dem langen Haar Avatar von schiene
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    @chang noi
    Ich glaube schon das die schweizer Botschaft und (somit der Staat und Steuerzahler) das Geld nur vorschießt also wie du schon sagtest eine Art Darlehn gewährt und sich später
    das Geld zurück holt.

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  4. #14
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Zitat Zitat von schiene Beitrag anzeigen
    Ich glaube schon das die schweizer Botschaft [...] eine Art Darlehn gewährt und sich später das Geld zurück holt.
    Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland

    Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können die schweizerischen Vertretungen [in Thailand die Schweizer Botschaft] um Rat und Hilfe bitten.

    Der konsularische Schutz der Schweizer Vertretungen umfasst hauptsächlich Leistungen, die nicht durch eine Reiseversicherung erbracht werden können. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) empfiehlt nachdrücklich für Reisen ins Ausland eine Versicherung abzuschliessen, die zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz übernimmt.

    Der konsularische Schutz beginnt dann, wenn die Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind. In einem Notfall klärt die Vertretung zusammen mit der Hilfe suchenden Person die Möglichkeiten der Unterstützung ab. Die Vertretung ist auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Betroffenen angewiesen. Diese entscheiden und handeln letztlich unabhängig und in eigener Verantwortung.

    Die Hilfe des EDA richtet sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall, den örtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtslage. Sie umfasst zum Beispiel folgende Dienstleistungen:

    - bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte ein provisorisches Reisedokument ausstellen
    - bei der Geldüberweisung von der Schweiz ins Ausland behilflich sein
    - Rettungsdienste benachrichtigen
    - rückzahlbare Vorschüsse für die Heimreise oder medizinische Behandlung auszahlen (Bundesamt für Justiz)
    - Kontakte zu Ärzten, Spitälern oder Notfalldiensten vermitteln, bei Bedarf und Möglichkeit die kranke oder verletzte
    Person im Spital besuchen
    - Heimschaffungen organisieren
    - bei einem Todesfall die Angehörigen informieren; die Rückführung oder Beisetzung der sterblichen Reste veranlassen.
    - für Personen in Haft: die Angehörigen informieren; sich für die Rechte des Inhaftierten auf einen Pflichtverteidiger
    und wenn nötig einen offiziellen Übersetzer einsetzen; Adressen von privaten Anwaltskanzleien vermitteln; die
    verhaftete Person im Gefängnis besuchen; sich für eine menschenwürdige Behandlung und die Respektierung der
    Grundrechte während des Freiheitsentzugs einsetzen.

    Rückzahlbarer Vorschuss

    Tourist/in
    Auslandschweizer/in

    Rückzahlung

    Dieses Darlehen ist zuzüglich der Kosten und Gebühren der schweizerischen Vertretung innerhalb einer Frist von sechzig Tagen zurückzuerstatten.

    Rückerstattung der Auslagen und Gebühren

    Für Dienstleistungen des konsularischen Schutzes muss die Auslandvertretung gemäss Gesetz grundsätzlich Rechnung stellen:

    Gebühren entsprechend dem Zeitaufwand (CHF 150.- pro Stunde): Bei Unfall, Krankheit, Tod oder Verhaftung sind die ersten 4 Arbeitsstunden gratis; bei Bedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel bei Hilfeleistungen zu Gunsten von Opfern schwerer Verbrechen, können die Gebühren gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden.
    Die Auslagen müssen der Vertretung zurückerstattet werden. Weil die Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, sanitäre Heimschaffung, im Todesfall oder für Anwaltshonorare in einem unerwarteten Rechtsstreit sehr hoch sind, empfiehlt das EDA nachdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung.

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  5. #15
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Schweiz am Sonntag - Schweizer Pakistan-Geiseln müssen für Rettung nichts bezahlen

    Von Alan Cassidy
    Samstag, 21. Juli 2012 23:10

    Der Bund erlässt den in Pakistan befreiten Schweizern die Rettungskosten, weil sie an Schulen Präventionsauftritte halten.

    Das Schweizer Paar, das im März dieses Jahres nach acht Monaten Geiselhaft in Pakistan freikam, muss nichts an seine Rettung bezahlen. Der Bundesrat hat ihnen die Heimführungskosten von je 10 000 Franken erlassen, weil sich die beiden bereit erklärt haben, Freiwilligenarbeit zu leisten. Dies bestätigt das Aussendepartement (EDA) gegenüber dem «Sonntag».

    Die Berner Polizisten David O. (32) und Daniela W. (29) waren im Juli 2011 mit einem VW-Bus auf Urlaubsreise, als sie im Norden Pakistans verschleppt wurden. Gemäss offizieller Darstellung gelang ihnen im März 2012 die Flucht, als sie ihr Gefängnis in einem unbewachten Moment verlassen und sich zu einem Stützpunkt der pakistanischen Armee retten konnten. Das EDA betont, kein Lösegeld bezahlt zu haben.

    Dennoch fielen beim Bund während der 259 Tage dauernden Geiselhaft substanzielle Kosten an: Rund ein Dutzend Mitarbeiter des EDA war ständig mit dem Fall beschäftigt. Noch am Tag der Freilassung sagte Aussenminister Didier Burkhalter deshalb, Reisende müssten mehr Eigenverantwortung übernehmen. Der Bund prüfe, wie weit die befreiten Geiseln an den Kosten beteiligt werden könnten.

    Den Betroffenen sei vom EDA eine pauschale Beteiligung an den unmittelbaren Repatriierungskosten von je 10 000 Franken verrechnet worden, sagt nun EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger. Dabei habe man sich auf die Praxis in vergleichbaren Entführungsfällen und die geltende Rechtsordnung gestützt. Der Gesamtbundesrat habe dem EDA schliesslich die Möglichkeit gegeben, den Betroffenen die Gebühren vollständig zu erlassen, wenn sich diese zu gemeinnütziger Freiwilligenarbeit bereit erklärten. «Dies ist der Fall», sagt Eltschinger. Die früheren Geiseln würden nun «Präventionsarbeit» leisten. Im Rahmen von Auftritten an Schulen und öffentlichen Anlässen sollen sie auf eine «Sensibilisierung» für Reisen in gefährliche Gegenden hinwirken.

    Aussenpolitiker kritisieren diesen Entscheid. «Auch wenn die beiden Personen Präventionsarbeit leisten, ist in diesem Fall eine angemessene Kostenbeteiligung angebracht», sagt Andreas Aebi (SVP/BE), Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. Es gehe nicht darum, den beiden früheren Geiseln die gesamten Kosten aufzubürden, sagt CVP-Nationalrat Gerhard Pfister (ZG). «Wer sich aber in eine derart gefährliche Gegend begibt, kann nicht erwarten, dass der Steuerzahler für die Heimführung bezahlt.» Er frage sich zudem, was Prävention an Schulen bringe, sagt Pfister. «Es sind schliesslich nicht Kinder, die solche Abenteuerreisen unternehmen, sondern Erwachsene.»

    Fragen nach der Höhe der entstandenen Kosten blockt das EDA genauso ab wie ein entsprechendes Gesuch um Akteneinsicht, wie sie das Öffentlichkeitsgesetz vorsieht. Es genüge, dass der Bundesrat und die Finanzdelegation des Parlaments über die Gesamtkosten informiert wurden, heisst es beim EDA. Im Fall eines Zürcher Ehepaars, das 2009 in Mali entführt wurde, kostete die Befreiung rund 5,5 Millionen Franken. Die Betroffenen mussten sich daran mit je 20 000 Franken beteiligen.

    Auch Hannes Germann (SVP/SH), Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats, kennt die Kosten nicht. Eine Geldleistung der beiden Berner halte er «als Warnung an Nachahmer» für sinnvoll. Klar ist, dass das EDA die Rechtsgrundlagen für eine Kostenübernahme verschärfen will. Mit den nötigen Gesetzesänderungen befasst sich eine Subkommission des Ständerats.

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  6. #16
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Ein paar Obdachlosenschicksale aus Pattaya könnt ihr hier nachlesen...
    Photo Essay: Homeless foreigners living down and out in Pattaya | Coconuts Bangkok

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  7. #17
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Ein Artikel aus dem "Stern" zum Thema Obdachlose Ausländer in Thailand
    Hilfsorganisation besorgt: In Thailand steigt die Zahl obdachloser Ausländer - Panorama | STERN.DE

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  8. #18
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Ein TV Bericht aus dem Jahr 2013 von CNTV


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  9. #19
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Hier noch ein paar Meinungen zu dem Thema:
    http://de.globalvoicesonline.org/201...n-in-thailand/

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  10. #20
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    AW: Anzahl von Obdachlosen "Westlern"steigt in Thailand

    Obdachlos ist er zwar nicht aber wie lange geht das gut?

    http://www.spiegel.de/karriere/ausla...a-1005347.html

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