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Thema: Frage wegen immigration

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  1. #1
    Mitglied Avatar von marrai
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    Frage wegen immigration

    Hallo
    Ich brauche dringend eine Antwort. Ich bin Grad am Bau eines kleinen ferienhäuschens. Und bald also das erste mal ohne Hotel Aufenthalt in Thailand. Jetzt sagt mein Freund das ich mich innerhalb von 24 Stunden bei der immigration anzumelden habe.Ein anderer sagt alles schmarrn,Du hast ja ein Visa mit Einreise und Ausreise Datum. Wer hat den jetzt recht?

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  2. #2
    Neuer Avatar von thedi
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    AW: Frage wegen immigration

    Zitat Zitat von marrai Beitrag anzeigen
    Wer hat den jetzt recht?
    Beide.

    Es kommt auf darauf an in welcher Provinz Du bist. So viel ich weiss, verlangt heute nur noch Büng Khan diese 24 Std. Meldung - und auch dort soll es von Beamten zu Beamten verschieden sein. Alle anderen Immigration Büros ignorieren meines Wissens nach diese Regel.


    Ich persönlich habe noch nie so eine 24 Stunden Meldung gemacht und wurde in den über 35 Jahren, in denen ich in Thailand ein und aus gehe, nie darauf angesprochen. Ich würde Dir also empfehlen, das einfach zu vergessen.



    Mit freundlichen Grüssen

    Thedi

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  3. #3
    Mitglied Avatar von marrai
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    AW: Frage wegen immigration

    Ja ich denke das zwar auch ,aber ich hab ja auch bisher i,mm er im Hotel übernachtet. Er sagt er hat schon Strafe zählen müssen. Es geht um die Provinz Nakhon si tammarat.

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  4. #4
    Mitglied Avatar von marrai
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    AW: Frage wegen immigration

    Auch möchte ich sagen das der Flughafen in BKK ja ein immigration hat und ich mich ja somit sofort da melden könnte.?

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  5. #5
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    AW: Frage wegen immigration

    Nun, vor ein paar Jahren war es noch so, daß der Besitzer des Hauses, oder Hotels oder..., in dem Du wohnst, diese Meldung machen mußte. Dazu gab(gibt) es auch ein extra Formblatt. Falls das heute noch gilt ergibt sich die Frage, wer der eigentliche Besitzer des Ferienhäuschens ist, wo Du wohnen wirst.

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  6. #6
    Mitglied Avatar von marrai
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    AW: Frage wegen immigration

    Das Land gehört einer mir bekannten Frau. Das Haus gehört mir. Die Frau ist nicht meine Ehefrau oder Freundin.

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